Hattingen. Wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials ist ein Mann aus Hattingen bereits verurteilt worden. Dann tauchen weitere Dateien auf - zufällig.
Bilder von kleinen, höchstens zehn Jahre jungen Mädchen im Wald, auf dem Bett, in der Badewanne, alle in eindeutigen Posen pornografischen Inhaltes hatte der Hattinger auf seinem Laptop geladen. Deshalb stand der einschlägig vorbestrafte Familienvater nun erneut vor Gericht. Ein Zufallsfund hatte ihn dorthin geführt.
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Mehrere Handys, USB-Stick und andere Geräte hatte die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung des heute 56-Jährigen im Frühjahr 2022 sichergestellt - darunter auch einen Laptop des Hattingers. Bei der späteren Auswertung des Notebooks dann fand eine Spezialistin für Kinderpornografie bei der Polizei Hagen später unter den mehr als 33.000 Bilddateien von Menschen insgesamt 81 kinderpornografischen, außerdem 25 Bilddateien jugendpornografischen Inhaltes.
Beim Hattinger schon einmal kinderpornografisches Material gefunden
Wegen des Besitzes ähnlicher Bilddateien - gefunden bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung im Mai 2020 - war der Mann bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Jener Prozess hatte dabei im August 2021 stattgefunden.
Im Prozess vor dem Schöffengericht nun sagt der Angeklagte, er habe die kinderpornografischen Bilder, um die es diesmal geht, längst vor der zweiten Wohnungsdurchsuchung gelöscht. Wann genau, will der Vorsitzende Richter, Johannes Kimmeskamp, wissen. „Das kann ich nicht mehr sagen“, erwidert der Angeklagte.
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Erinnern könne er sich nur noch daran, dass er den Laptop einige Zeit nach jener ersten Durchsuchung im Keller in einer Kiste gefunden habe. Als er die pornografischen Bilder darauf entdeckte, habe er diese sogleich gelöscht und das Notebook dann weiter genutzt - „etwa einmal in der Woche. Ich habe Urlaubsfotos darauf kopiert, Spiele gespielt“.
Verteidiger: Hattinger hat „eingeschränktes Erinnerungsvermögen“
Sein Mandant habe sich seit der ersten Durchsuchung „nichts mehr an kinder- und jugendpornografischen Dateien heruntergeladen“, betont sein Verteidiger, Rechtsanwalt Henner Sentner. Und er fügt hinzu: Der Hattinger habe infolge eines Unfalls in jungen Jahren „ein eingeschränktes Erinnerungsvermögen“, zeitlich genau über ihn zu rekonstruieren, wann er jenes kinderpornografische Material gelöscht habe, sei schwierig.
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Zum Zeitpunkt der Sicherstellung des Laptops im März 2022 sind die kinder- und jugendpornografischen Dateien jedenfalls tatsächlich bereits gelöscht, können später nur für die Auswertung von der Polizei wieder sichtbar gemacht werden. Doch auch die Expertin für kinderpornografische Dateien und ein telefonisch in den Gerichtssaal zugeschalteter Kollege aus der IT-Abteilung der Polizei Hagen vermögen letztlich nicht sicher das Löschdatum zu bestimmen.
Laptop damals übersehen? „Kann ich nicht ausschließen“
Und ein Polizeibeamter, der bei der ersten Wohnungsdurchsuchung 2020 dabei war, sagt: Zwar sei damals unter anderem auch der Keller des Angeklagten durchsucht worden. Aber dass er und seine Kollegen besagten Laptop damals übersehen haben, „kann ich nicht ausschließen“. Zumal der Haushalt des Mannes und seiner damaligen Familie Messie-ähnlich aussah. „Wir haben uns da durchgearbeitet.“
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Den Eindruck von einer Wohnung, in der übermäßig viele Gegenstände angehäuft waren, bestätigt auch eine Polizeibeamtin, die bei der zweiten Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten dabei war - und der dessen damalige Ehefrau unter anderem den Laptop des Angeklagten übergab. Um einen Verdacht möglicher weiterer kinderpornografischer Dateien, sagt sie, sei es bei jener Durchsuchung vor gut zweieinhalb Jahren dabei gar nicht gegangen. Vielmehr habe der Polizei damals eine Anzeige vorgelegen, dass die jüngere, damals noch minderjährige Tochter des Angeklagten Kontakte zu älteren Männern habe - „und dem Vorschub geleistet wird durch die Eltern“. Doch das wurde nie bestätigt.
„Jetzt darf aber nichts mehr folgen.“
Und was das jetzige Verfahren des Hattingers betrifft, so wurde dieses nach gut eineinhalbstündiger Verhandlung vorläufig eingestellt - im Hinblick auf die bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilung. „Jetzt“, mahnt der Vorsitzende Richter, „darf aber nichts mehr folgen.“