Hattingen. Hat der 84-Jährige einen Führerschein? Oder hat er keinen? Dieser kuriose Fall ging jetzt vor dem Amtsgericht Hattingen in die zweite Runde.

Ein verrückter Fall am Amtsgericht Hattingen ging jetzt in die zweite Runde: Hatte der 84-Jährige überhaupt einen Führerschein? Und wo ist er? Es gab eine Klärung, gelöst ist der Fall aber nicht.

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Ist der „Lappen“ verloren? Oder wurde er dem Hattinger abgenommen? Und wenn ja, wann und warum? Mit solchen Fragen beschäftigte sich das Amtsgericht Hattingen zum zweiten Mal. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

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Der Richterspruch fiel genauso aus, wie es Verteidiger Peter Steffen erhofft hatte: Das Verfahren wird eingestellt. Und zwar auf Kosten der Staatskasse. Denn auch beim zweiten Verhandlungstermin kam kein klares Bild heraus.

Führerscheinstellen sind sich nicht einig

Die Behörde Schwelm (zuständig für Hattingen) und das Straßenverkehrsamt Essen, wo der 84-Jährige 1958 den Führerschein gemacht hat, sind sich nicht einig. Essen erklärt, der „Lappen“ sei 1985 entzogen worden. Schwelm sagt, das sei 2011 gewesen. Das Jahr 2011 steht auch im Polizeicomputer. Klarheit sieht anders aus. Gründe für das Wirrwarr: Fehlanzeige. Das bleibt vorerst ein Rätsel.

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„Ob mein Mandant zurzeit einen gültigen Führerschein hat, das weiß niemand“, sagt Anwalt Steffen. Er hatte gehofft, dass die Straßenverkehrsbehörde Essen, wo der Angeklagte den Führerschein gemacht hat, beim zweiten Gerichtstermin die alten Akten auf Papier mit zur Verhandlung bringt. Und man sich dann – nach einigem Stöbern – Gewissheit verschaffen kann, wie die Lage jetzt ist.

„Fahndung“ nach dem Führerschein geht weiter

Dieser Wunsch ging allerdings nicht in Erfüllung. Das Problem: Der 84-Jährige und auch seine getrennt lebende Ehefrau erklärten, dass dem Hattinger die Fahrerlaubnis nie entzogen wurde. Der Konflikt wurde offenkundig, als der Senior sich einen neuen Führerschein in Scheckkartenformat ausstellen lassen wollte, und er diesen nicht bekam, weil er laut Computer gar keinen gültigen „Lappen“ mehr hat.

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Das Strafverfahren ist jetzt zwar vom Tisch, nicht aber die „Fahndung“ nach dem Führerschein. „Es sind nach wie vor viele Punkte unklar. Jetzt müssen wir den Verwaltungsweg gehen und herausfinden, was da eigentlich bei den Behörden passiert ist“, sagt Anwalt Peter Steffen. Das nützt zurzeit dem 84-Jährigen nichts. Aufs Autofahren sollte er bis zur Klärung verzichten.