Hattingen. Dieser Streit ging bis vors Arbeitsgericht: Eine Betriebsrätin am Evangelischen Krankenhaus Hattingen will nicht „patientennah putzen“.
Eine schwierige Situation: Eine Betriebsrätin am Evangelischen Krankenhaus Hattingen will keinen Kontakt mit Kranken. Jetzt gibt es eine Einigung.
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Im Krankenhaus arbeiten - ohne jeglichen Patientenkontakt? Diese kuriose Forderung hatte im März für Aufsehen gesorgt. Vor dem Arbeitsgericht Hagen hatte eine Betriebsrätin und langjährig beschäftigte Reinigungskraft geklagt. Sie wollte nicht innerhalb des Ev. Krankenhaus Hattingen versetzt werden und künftig „patientennah“ putzen. Nun haben sich beide Seiten geeinigt.
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Die 54-Jährige ist seit über 25 Jahren im EvK an der Bredenscheider Straße beschäftigt, viele Jahre davon hat die Betriebsrätin den Eingangsbereich gereinigt. Dann hatte ihr die Klinikleitung einen neuen Arbeitsplatz zugewiesen. Dabei hatte die Frau schon bei ihrer Einstellung im Jahr 1999 ihrem Arbeitgeber deutlich gemacht, dass sie ein Problem damit habe, Zimmer reinigen zu müssen, die mit Patienten belegt sind. Dies sei damals auch stillschweigend akzeptiert worden. Nach so langer Zeit müsste von einem „Gewohnheitsrecht“ ausgegangen werden.
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Hintergrund: Mehrere erkrankte Familienmitglieder
Der Hintergrund: Mehrere Familienmitglieder der Frau seien schwer krank - und das schon seit Jahren. Deshalb könne sie es psychisch nicht verkraften, nun auch noch am Arbeitsplatz mit diesem Thema belastet zu werden. Dazu hatte die Klägerin ein Attest ihres Hausarztes vorgelegt, das ihr diese Problematik bescheinigt.
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Schon während des Prozesses zeigte sich, dass die Klage der Frau Erfolg haben könnte: Denn die Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes sei eine Versetzung, die vom Arbeitgeber hätte begründet werden müssen. Die Parteien haben sich zu guter Letzt außergerichtlich geeinigt und das Verfahren für erledigt erklärt. Offenbar hat die Klägerin eine andere Stelle im Krankenhaus zugewiesen bekommen, auf der sie tatsächlich ohne Kontakt zu Patienten putzen kann.