Hattingen. Mülltonnen-Sammelstellen gibt es in Hattingen seit Monaten, Bürger haben dazu Klage eingereicht. Ein Gerichtsentscheid – und wie es weitergeht.
Weil Müllwagen nicht mehr rückwärts fahren sollen, hatte die Stadt Hattingen Mitte des Jahres erste Sammelstellen eingerichtet, zu denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Mülltonnen selbst schieben müssen. Das schmeckte indes nicht jedem, es gab Klagen. In einem Fall ist nun ein Gerichtsentscheid gefallen.
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In Niederwenigern, wo Hattingen Anfang Mai die ersten Sammelstellen eingerichtet hat, hatte sich Grundstückseigentümer Frieder Greiner gegen die städtische Anordnung gewehrt, auch in einem Abschnitt der Straße Im Tal einen Müllsammelplatz einzurichten. Und fristgerecht gegen die Mülltonnen-Schieberei vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt. Ende Mai dann hatte er von der Stadt einen neuen Bescheid erhalten. In diesem wurde der alte aufgehoben - und zugleich angeordnet, dass die Müllabholung am Sammelplatz sofort in Kraft tritt. Seitdem entfiel eine aufschiebende Wirkung für eine Müllabfuhr am Sammelplatz - bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung.
Sicherheit aller hat Vorrang
Doch Frieder Greiner reichte auch gegen den neuerlichen Bescheid Klage ein. Nun aber steht fest: ohne Erfolg.
Im Kern habe das Verwaltungsgericht dabei erklärt, dass die Sicherheit aller Vorrang habe, so Stadtsprecherin Susanne Wegemann. Ungeachtet dessen, ob es bereits einen Unfall wegen rückwärtsfahrender Müllwagen gegeben habe oder nicht. Auch habe die Stadt alle anderen Möglichkeiten sorgfältig abgewogen. Es gebe keine Alternative zur Sammelstelle, weil die beengte und unübersichtliche Örtlichkeit dies nicht zulasse.
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Ehe das Verwaltungsgericht einen Entschluss gefasst hat, hatte sich der zuständige Richter die Situation in der Stichstraße dabei gemeinsam mit Frieder Greiner und Vertretern der Stadt persönlich angesehen. Der nun erlassene gerichtliche Beschluss, so Wegemann, folge „den Argumenten der Stadt, die Maßnahme zur Sicherheit der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger ohne Aufschub umzusetzen“.
Der beim Ortstermin anwesende Jurist sagt: Zwar sei erst eine vorläufige Entscheidung gefallen. „Wir gehen aber davon aus, dass die Einrichtung des Sammelplatzes Im Tal auch nach der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen bleiben kann.“ Schließlich sei die Stadt an die Einhaltung der Branchen-Richtlinie, Unfälle und gefährliche Situationen für Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger durch rückwärtsfahrende Müllwagen zu vermeiden, gebunden. „Fälschlicherweise“ setze man diese dabei erst jetzt um. „Wenn durch ein rückwärtsfahrendes Müllfahrzeug ein Unfall passiert“, so der städtische Jurist, „dann kann dies für den Fahrer strafrechtlich relevant werden.“ So etwas wolle wohl niemand.
Hattinger Bürger will Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss einreichen
Frieder Greiner betont unterdessen, nach dem Gerichtsentscheid habe er erneut Kontakt mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen. Diese habe ihm nochmals schriftlich bestätigt, dass ein Rückwärtsfahrverbot für Müllfahrzeuge für seine Stichstraße nicht gilt. Er will nun Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einreichen.
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Ungeachtet jenes Rechtsstreites, bei dem der städtische Jurist die finale Entscheidung „nicht vor 2026“ erwartet (wie auch im Fall zweier anderer Kläger), hat die Stadt inzwischen weitere Eigentümer in Niederelfringhausen, Bredenscheid-Stüter, Winz-Baak und Niederwenigern angeschrieben. Auch dort - wie überall im Stadtgebiet - ist das städtische Müllfahrzeug bisher in einigen Bereichen rückwärts gefahren.
Lösungen erarbeitet, um das Rückwärtsfahren zu vermeiden
„Die jetzt betroffenen Ortsteile sind überwiegend ländlich geprägt, die Grundstücke liegen teils weit auseinander. Für fast alle 20 Straßenabschnitte, in denen die Fahrzeuge der Stadt bislang den Rückwärtsgang eingelegt haben, gibt es Alternativen“, so Susanne Wegemann. Und weiter: „Die Stadt hat sich diese Bereiche sehr genau angeschaut und Lösungen erarbeitet, um das gefährliche und unzulässige Rückwärtsfahren zu vermeiden.“
Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, bei denen noch nicht klar sei, wie eine sichere Entsorgung aussehen kann, suche man jetzt vor Ort auf, um zu klären, welche Möglichkeiten es gibt. Wegemann: „Nur falls dort keine Lösungen gefunden werden, bleibt die letzte Option: Sammelplatz oder ein alternativer Aufstellort.“