Hattingen. Eine schwieriger (Vor-)Fall: Ein Mann (46) aus Hattingern steht in Verdacht, seine Frau misshandelt und gewürgt zu haben – wegen eines Handys!

Die Ehefrau misshandelt? Sie gewürgt? Nein, dazu sagt der Angeklagte (46) aus Hattingen erst einmal nichts. Gemeinsam mit seinem Verteidiger will er erst einmal den Verlauf der Verhandlung abwarten.

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Wegen Körperverletzung und Diebstahl ist der Hattinger am Amtsgericht angeklagt. Er soll am 31. Januar 2024 nach einem Streit mit seiner Ehefrau tätlich geworden sein und ihr das Handy abgenommen haben. Das zu beweisen, erweist sich allerdings als schwierig.

Misshandelt, gewürgt und zu Boden gebracht?

Die Anklage lautet, dass der Mann seine Frau nach einem Streit misshandelt, sie gewürgt, zu Boden gebracht und ihr das Telefon abgenommen habe. Zu dem gesamten Geschehen äußert sich weder der Angeklagte noch sein Verteidiger.

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Als erste Zeugin wird die Ehefrau in den Gerichtssaal gerufen. Richter Johannes Kimmeskamp weist darauf hin, dass sie als direkte Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht habe und zu den Tatvorwürfen nichts sagen müsse. Davon macht sie Gebrauch und schweigt.

Das ist auch beim Sohn des Angeklagten der Fall, der an dem besagten Tag anwesend war, wie die dritte Zeugin, eine Polizistin, erklärt.

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Es sei in erster Linie um das Handy gegangen, das der Mann der Geschädigten abgenommen habe. Außerdem habe sie am Körper der Frau Rötungen gesehen, so die Polizistin.

Staatsanwalt fordert 2700 Euro Strafgeld

Der Staatsanwalt hat keinen Zweifel daran, dass sich körperliche Gewalt abgespielt hat. Denn die Polizistin habe ja kein Interesse daran, dem Angeklagten etwas Negatives zuzuschreiben. Er fordert eine Gesamtstrafe von 2700 Euro.

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Der Anwalt sieht eher einen Freispruch für seinen Mandanten. Und das sieht auch der Richter so. „Für eine Verurteilung brauchen wir eine Geschichte. Die haben wir aber nicht. Außer dass die Polizistin eine Rötung gesehen hat, haben wir nichts. Das reicht nicht, um den Angeklagten zu verurteilen.“