Hattingen. Mit vorgetäuschten Schäden und erfundenen Fahrzeughaltern sollen zwei Männer aus Hattingen Versicherungen betrogen haben. So lief der Prozess.
Wegen Steuerhinterziehung und Betrugs mussten sich am Montag zwei Männer aus Hattingen und einer aus Gevelsberg vor der 2. Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen beim Landgericht Bochum verantworten. Sie sollen teils alleine, teils gemeinsam mit Autoreparaturen und Unfällen Versicherungen betrogen haben.
Unter anderem durch gemeinschaftliche Handlungen, so der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage, hätten sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen das Vermögen anderer geschädigt. So seien an Autos, die in Werkstätten waren, nicht erforderliche Reparaturen vorgenommen worden.
Bargeld und andere Vorteile verschafft
Es seien dann Abtretungen erfolgt, das Geld habe man sich von den Versicherungen geholt. Den Kunden wiederum seien Bargeld und andere Vorteile verschafft worden.
Das sei in einer Reihe von Fällen passiert. Um nicht mit den Fahrzeugen in Verbindung gebracht zu werden, so der Staatsanwalt, habe man „Scheinhalter“ mit anderen Namen erfunden. Darüber hinaus sollen Unfälle mit den Versicherungen abgerechnet worden sein, die auf die genannte Weise gar nicht stattgefunden hätten.
Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro
In einem Fall ging es beispielsweise um einen Unfall auf der Pestalozzistraße in Hattingen, wo ein Angeklagter mit einem am Straßenrand abgestellten Pkw kollidierte. Dort entstand ein Schaden von 10.800 Euro. Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro wegen leichter Verletzungen sei auch noch kassiert worden. In einem anderen Fall ging es um einen Mercedes, der einen Schaden gehabt habe, weil der Fahrer auf der Oberstüter Straße angeblich einem Rehbock ausweichen musste.
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Wie der Vorsitzende Richter erklärte, hatte es im Vorfeld den Versuch zwischen Verteidigern und Staatsanwaltschaft gegeben, eine mögliche Verständigung zu erreichen. „Das blieb aber ergebnislos“, erklärte der Richter. Auf Anfrage ließen die drei Verteidiger – jeder Angeklagte hat einen eigenen Anwalt – wissen, dass die Mandanten im Augenblick zwar etwas zu ihrer Person, nicht aber zur Sache sagen wollten.
Einlassungen der Angeklagten abwarten
Einen „ganz frischen“ Schadensbericht einer Versicherung legte der Richter den Anwälten in Kopie während der Verhandlung vor. „Es kann Zufall sein oder auch nicht, aber den haben wir heute Morgen bekommen und sofort Kopien für die Verteidiger gemacht“, sagte er. Danach gab es eine längere Beratungspause.
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Erneut war dann auf Anregung der Verteidigung versucht worden, nach Paragraf 153 das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft wies aber darauf hin, dass man zunächst die „Einlassungen der Angeklagten abwarten“ wolle. „Eine Einigung kam nicht zustande“, hielt der Vorsitzende Richter nach der Beratungspause fest und erklärte, dass eine Einstellung des Verfahrens für den Mandanten des Hattinger Verteidigers Tim Salewski aus seiner Sicht „zurzeit nicht in Betracht kommt“.