Hattingen. Ein Vater möchte Umgang mit seinem Kind, fühlt sich aber vom Jugendamt in Hattingen vorverurteilt. Die Gründe dafür und was die Stadt dazu sagt.
Wie sich das Jugendamt Hattingen gegenüber einem Vater verhält, ist für Garvin Richard Overrath, der sich in der privaten Initiative „Väter helfen Vätern“ engagiert, „inakzeptabel“.
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Der Vater, den Overrath vertritt, teilt sich das Sorgerecht seines Kindes mit der Mutter. Sie soll haltlose Vorwürfe gemacht haben, um so den Umgang des Kindes mit dem Vater zu unterbinden. Und der Vater sei vom Jugendamt vorverurteilt worden. „Ihm wurde weder zugehört noch wurde recherchiert. Ich weiß nicht, ob die Sprachbarriere eine Rolle spielte. Durch all das hat er sogar seine Wohnung verloren.“
Umgangsstreit: Vater wirft dem Jugendamt Hattingen vor, ihn vorverurteilt zu haben
Overrath wirft dem Amt vor, Kompetenz und Funktion verfehlt und den Rahmen der Verantwortlichkeit deutlich zum Nachteil des Kindsvaters überschritten zu haben. Schon im Erstgespräch habe der Kindsvater keine Chance gehabt. „In der Vergangenheit liegende gerichtliche Vereinbarungen und Vereinbarungen, die andere Jugendamts-Mitarbeiter mit den Eltern getroffen haben, hat die Mutter teils nicht eingehalten. Das alles ist beim Sachbearbeiter-Wechsel vor dem Erstgespräch offenbar nicht aufgearbeitet worden“, sagt Overrath in Absprache mit dem Kindsvater.
Kindsmutter befürchtete Drogenmissbrauch
Drogenmissbrauch habe die Kindsmutter ins Feld geführt, um das Umgangsrecht zu verhindern, so Overrath. Doch der Vater habe freiwillig einen Drogentest gemacht. „Der Vorwurf kam nur, weil sie den Umgang verhindern will, das hat sie Dritten gegenüber auch so geäußert, aber der Vater hat einfach gar keine Chance.“
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Die kritischen Punkte schrieb Overrath auf, schickte im Namen des Vaters die Beschwerde im Mai an den Fachbereichsleiter Dirk Achenbach. Es habe dann ein Gespräch mit Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes gegeben. „Der Kindsvater hat den negativen Drogentest vorgelegt. Beim Gespräch haben sich Mitarbeitende sogar für Fehler entschuldigt“, berichtet Overrath. Im Juni sei das gewesen.
Ärger über Empfehlung des Jugendamtes
Im Juli dann schickte das Jugendamt dem Familiengericht einen Beratungsverlauf und eine Empfehlung, weil es seine Beratungsmöglichkeiten als erschöpft bewertet und empfiehlt, die Umgänge über ein familienrechtliches Verfahren zu vereinbaren.
Zu dem Gespräch schreibt das Jugendamt, dass „Missverständnisse und Befindlichkeiten“ ausgeräumt werden konnten, aber auch, dass der Vater „aktuell gewillt“ sei, „Drogentests zu machen, um so die Sicherheit des Kindes bei Umgängen zu gewährleisten.“ Das ärgert Overrath: „Der Drogentest liegt doch vor. Eine solche Äußerung geht doch wieder zu Lasten des Vaters.“
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Zum konkreten Einzelfall will der Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend, Familie, Dirk Achenbach, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen. Grundsätzlich habe das Jugendamt bei Fragen zur Umgangsregelung eine beratende, moderierende Funktion. Versucht werden soll, mit den Erziehungsberechtigten eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zu erzielen und „dass die Kinder einen dem Kindeswohl dienlichen Umgang mit beiden Eltern haben. In den Fällen, in denen es nicht gelingt, eine Konsenslösung zu finden, bleibt letztlich nur der Gang zum Familiengericht.“