Hattingen. Zweiter Prozesstag gegen einen Hattinger wegen des Verdachts sexueller Nötigung: Was eine weitere Zeugin sagt, wie das Gericht den Fall bewertet.
„Normal unterhalten“ habe sich eine 24-Jährige mit ihrem 15 Jahre älteren Bekannten, keineswegs verängstigt auf sie gewirkt: Das sagte die Nachbarin der jungen Frau in einem Prozess wegen sexueller Nötigung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Hattingen. Kurze Zeit später soll eben jener Bekannte dann sexuell übergriffig geworden sein.
Es war der zweite Prozesstag gegen den 39-Jährigen. Wie dieser sie am Tattag im März 2021 im Flur eines Mehrfamilienhauses in Welper, in dem die 24-Jährige wohnte, bedrängte, hatte die junge Frau dabei zum Prozessauftakt eingehend geschildert. Die Nachbarin, die nun am Fortsetzungs-Prozesstag aussagte, hatte die zwei kurz zuvor vor dem Haus zusammen gesehen, die Tat selbst allerdings nicht.
Angeklagter sagt, die 24-Jährige habe ihm ihre Handynummer gegeben
Diese bestritt der Angeklagte weiter, sagte nun aber noch aus, dass es Monate vor jener Begegnung im März zu einem Treffen zwischen ihm und der 24-Jährigen gekommen sei, in ihrer Wohnung. Er sei von ihr dazu per SMS eingeladen worden. Vor Ort sei zudem eine Freundin der 24-Jährigen gewesen, man habe zu dritt Alkohol getrunken. Zudem habe die 24-Jährige, die er über den gemeinsamen Kindergarten ihrer Kinder kannte, ihm persönlich ihre Handynummer gegeben. Das hatte die 24-Jährige bestritten.
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Warum er diese Dinge erst jetzt erzähle, wollte Richter Kimmeskamp wissen. Verteidiger Tim Salewski sagte für seinen Mandanten: „Ich wollte erst die Beweislage abwarten.“
DNA-Spuren des Angeklagten nicht nachweisbar
Nach diesen Aussagen verlas Kimmeskamp noch die Ergebnisse des DNA-Gutachtens der Unterwäsche der 24-Jährigen, die diese am Tattag getragen habe. Zwar waren DNA-Spuren von zwei Männern nachweisbar, nicht aber die des Angeklagten.
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In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin dennoch, sie sei überzeugt davon, dass die 24-Jährige die Wahrheit gesagt habe. „Warum sollte sie sich so eine Geschichte ausdenken?“ Eine 15-monatige Bewährungsstrafe forderte sie für den Angeklagten, ebenso die Vertreterin der 24-Jährigen, die als Nebenklägerin auftrat. Verteidiger Salewski dagegen plädierte auf Freispruch. Es stehe Aussage gegen Aussage, gebe keine unmittelbaren Tatzeugen und auch keine anderen Beweismittel.
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Das Schöffengericht kam schließlich zu dem Schluss, die Aussage der 24-Jährigen, bei der die Tat nachhaltige Spuren – unter anderem einen Umzug – hinterlassen habe, habe überzeugt. Und werde gestützt durch Aussagen weiterer Zeugen. Das Urteil: 14 Monate Freiheitsstraße, drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.