Hattingen. Ein 44-Jähriger vor dem Amtsgericht Hattingen angeklagt, seinen Nachbarn körperlich zu misshandeln. Bei der Verhandlung gibt es Ungereimtheiten.
In der Lessingstraße in Hattingen herrscht in einem Wohnhaus zwischen zwei Familien seit Jahren ein Nachbarschaftsstreit. Nun hat der am Streit beteiligte Mann seinen 44 Jahre alten Nachbarn angezeigt. Der musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Hattingen verantworten.
+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++
Auch interessant
Angeblich hat der angeklagte Familienvater im Sommer vergangenen Jahres im Treppenhaus seinem Nachbarn aufgelauert, ihn mit einem gelben Gummistiefel beworfen und dann mit der Faust auf dessen Nacken und Kiefer eingeschlagen. Anschließend soll er den wehrlosen Mann bespuckt haben.
Der Kläger behauptet, Prellungen davongetragen zu haben. Beweise dafür liegen Richterin und Staatsanwaltschaft jedoch nicht vor. Lediglich einen Kratzer habe die Polizei identifizieren können, ob der von seinem Nachbarn stammt, sei jedoch unklar.
Der Angeklagte wehrt sich gegen die schweren Vorwürfe der Körperverletzung
Der 44-Jährige stritt die Vorwürfe gegen sich entschieden ab. Er gab bei der Vernehmung an, dass sein Nachbar ihn und seine Lebensgefährtin schon seit Jahren schikaniere und beleidige. Sogar seinen Sohn habe sein Nachbar inzwischen im Visier.
+++Wir möchten wissen: Wie kommen Sie durch die Krise? Was vermissen Sie, wie blicken Sie in die Zukunft? Machen Sie mit bei unserer Umfrage!+++
Auch interessant
Der Familienvater räumte lediglich ein, seinen Nachbarn mit den Händen zur Seite geschoben zu haben, als dieser ihn im Treppenhaus nicht vorbei lassen wollte. Der Anwalt des Angeklagten bestätigt die von seinem Mandanten geschilderte Schikane. So liege ihm ein Schreiben vor, in dem sich der Kläger sogar an den Arbeitgeber der Lebensgefährtin des Angeklagten gewandt habe, um ihr auch außerhalb des Wohnhauses das „Leben zur Hölle“ zu machen.
Das Schreiben an den Arbeitgeber der Frau räumte der anklagende Nachbar zwar ein, sagte aber, er habe „gute Gründe“ gehabt, dieses aufzusetzen. Am Ende der Gerichtsverhandlung stand Aussage gegen Aussage. Richterin Helena Wendland sprach den Angeklagten frei.
>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns