Hattingen. 2G gilt für Besucher des Lichterparks „Lumagica“ Hattingen. Warum der LWL die Corona-Regeln verschärft – und doch 3G möglich gewesen wäre.

„2G“, also geimpft oder genesen sein, müssen ab Freitag, 12. November, Besucher des LWL-Industriemuseums Henrichshütte in Hattingen zum Schutz vor dem Corona-Virus.

Das gilt auch für Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen in Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Allerdings, so heißt es in der Pressemitteilung Verbandes, „Ausnahmen von der 2G-Regel kann es bei Veranstaltungen wie zum Beispiel laufenden Zertifikatskursen oder Kooperationsveranstaltungen geben“.

2G-Regel gilt für Besucher des magischen Lichterparks Lumagica in Hattingen

„Wir haben ja fast nur Kooperationsveranstaltungen“, sagt Museumschef Robert Laube, der mit seinem Team am Donnerstag gerade „alles auf 2G umrüstet“.

Auch der magische Lichterpark Lumagica ist eine Kooperationsveranstaltung. Doch hier ist schon klar, was gelten soll: Auf der Lumagica-Homepage prangt leuchtend gelb unterlegt „Es gilt die 2G-Regel“. Darauf müssen sich Besucher nun einstellen.

Landschaftsverband wappnet sich für die Wintermonate

Wer derzeit ins Museum möchte, muss jetzt schon an der Kasse seinen G-Status nachweisen – inklusive Vorzeigen des Personalausweises. Und auch wenn es bei Kooperationsveranstaltungen die Kann-Regel seitens des LWL gibt, hält Laube es für eine gute Idee, sich bei jeder einzelnen Veranstaltung gut zu überlegen, welche Regel gilt.

Corona-Regeln in LWL-Museen

Die 2G-Regel gilt in allen 18 Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – und auch in den Besucherzentren am Kahlen Asten und am Kaiser-Wilhelm-Denkmal in Porta Westfalica.In den Museen und bei LWL-Veranstaltungen gelten außerdem nach wie vor die üblichen Hygiene-Regeln wie 1,5 Meter Abstand und die Verpflichtung, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nur im Außengelände der beiden Freilichtmuseen in Detmold und Hagen oder der LWL-Industriemuseen ist die Maske nicht nötig.

„Mit Blick auf die steigenden Inzidenzen wollen wir uns für die kommenden Wintermonate wappnen und den Besuch unserer Museen und Veranstaltungen so sicher wie möglich gestalten“, erklärt LWL-Direktor Matthias Löb die neue Regelung. „Wir wollen in der andauernden Pandemie weiter unsere Besucherinnen und Besucher willkommen heißen, denn sie übernehmen durch ihre Impfung Verantwortung für sich und andere.“

Ausnahmen von der 2G-Regel

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da diese regelmäßig an Schultestungen teilnehmen. Diese können die LWL-Museen und Veranstaltungen in der Schulzeit weiterhin ohne Impf- oder Testnachweis besuchen.

Aber: In den Schulferien müssen auch Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis beziehungsweise einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen. Wer also in den Weihnachtsferien den magischen Lichterpark besuchen möchte, muss Kinder testen lassen.

Kulturdezernentin begründet 2G-Regel

Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, brauchen beim Besuch der LWL-Museen und Veranstaltungen ein ärztliches Attest sowie einen negativen, maximal 48 Stunden alten Schnelltest.

+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++

Der Grund für die 2G-Regel laut LWL-Kulturdezernentin Barbara Rüschoff-Parzinger: „Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Nachfrage nach Kulturangeboten wieder erfreulich steigt. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden und dabei auch gefährdete Personengruppen zu berücksichtigen, wollen wir mit der 2G-Regel einen sicheren Rahmen schaffen.“

Ennepe-Ruhr-Kreis hat noch keine 2G-Regel beschlossen

Der Ennepe-Ruhr-Kreis indes hat noch nichts von einer einheitlichen 2G-Regel verlauten lassen, bestätigt Sprecher Ingo Niemann. Im Kreis Viersen beispielsweise gilt sie ab Donnerstag, 11. November. In NRW liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 147,9, im Kreis Viersen bei 171,5 – aber auch im Ennepe-Ruhr-Kreis springt sie von 101,2 auf 121.