Hattingen/Hagen. Das Arbeitsgericht hat die Entlassung des Schönheitschirurgen Dr. Karl Schuhmann am EvK Hattingen für unwirksam erklärt. Das sind die Gründe.

Der Kündigungsstreit zwischen Dr. Karl Schuhmann (54) und dem Evangelischen Krankenhaus (EvK) ist gerichtlich entschieden: Der bundesweit bekannte Schönheitschirurg obsiegte in allen Punkten gegen die Augusta-Kliniken. Seine fristlose Entlassung wurde für unwirksam erklärt. Und den Titel „Chefarzt“ dürfe der Mediziner zu Recht tragen, urteilte das zuständige Arbeitsgericht Hagen.

Diese Zeitung hatte Ende Oktober 2021 berichtet: Dr. Schuhmann, seit 2005 Leiter des „Instituts für Plastische Chirurgie/Ästhetische Chirurgie und Handchirurgie“ am EvK, war dort außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt worden. Die, nunmehr nicht mehr haltbaren, Vorwürfe: Schuhmann hätte sich zu Unrecht als Chefarzt ausgegeben und unentschuldigt am Arbeitsplatz gefehlt. Dagegen hatte sich der Mediziner, von der Zeitschrift „Gala“ mehrfach zu „Deutschlands Top-Experten in Sachen Schönheit“ gekürt, mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt.

Streit um die vertraglich geschuldeten Arbeitsstunden

Hauptstreitpunkt zwischen den Parteien war die Präsenzpflicht des Schönheitschirurgen in der Hattinger Klinik. Seit 2016 ist Dr. Schuhmann nämlich freitagnachmittags und samstags zusätzlich in einer Düsseldorfer Privatpraxis tätig, deren Mitinhaber er ist. Dadurch, so EvK-Geschäftsführer Thomas Drathen, würden seine vertraglich geschuldeten 40 Arbeitsstunden im Krankenhaus „nicht erbracht“.

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Das sah das Gericht im Urteil anders: Aus der Düsseldorfer Praxis würden Patienten an das Hattinger Institut vermittelt. Den Kläger von seiner Tätigkeit in Düsseldorf per Direktionsrecht wegzukriegen, wie es das Hattinger Krankenhaus versucht habe, das ginge so nicht, befanden die Richter. Auch hätte Dr. Schuhmann nach so langer Tätigkeit einen Anspruch auf den Titel „Chefarzt“.

Eine Million Euro Abfindung gefordert

Zuvor hatte Arbeitsgerichts-Direktor Jürgen Schlösser im Kammertermin noch eventuelle Einigungsmöglichkeiten zwischen den Parteien ausgelotet. Und dabei ging es um viel Geld: Würde er seinen Chefarzt-Platz in Hattingen räumen, so argumentierte der Anwalt von Schuhmann, dann wären die finanziellen Einbußen seines Mandanten weitaus höher als nur das Krankenhaus-Jahresgehalt in Höhe von 200.000 bis 250.000 Euro.

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Zum Beispiel die Selbstzahlerleistungen von Privatpatienten, die allein schon bei 570.000 Euro lägen. Da hingen aber noch weitere Bündelleistungen mit dran. Deshalb sei es auch so komplex, die genaue Höhe der Ausfälle zu berechnen.

Schuhmann hat die Klinik damals aufgebaut

„Die Schäden, die Dr. Schuhmann entstehen würden, sind extrem hoch“, so der Anwalt. Und dann nannte er, zum wiederholten Mal, die Abfindungssumme, mit der alles ausgeglichen wäre: eine Million Euro. „Diese Million ist kein Basarangebot, sondern als Größenordnung schon höchst ernst gemeint.“

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Der Anwalt des Evangelischen Krankenhauses winkte ab: „Wir könnten uns vorstellen, einen gewissen Betrag zu zahlen. Aber nicht zu diesen Bedingungen. Der müsste immer noch weit unter einer Million liegen.“ Da sich die Parteien nicht annähern konnten, musste das Gericht schließlich entscheiden.

Nach der gewonnenen ersten Instanz könnte der Schönheitschirurg jetzt erhobenen Hauptes als Chefarzt in sein Hattinger Institut zurückkehren. Richtig glücklich kann er trotzdem nicht sein. Dr. Schuhmann im Verfahren: „Ich verliere schon viel. Habe die Klinik damals aufgebaut. Das war mein Baby. Aber die Geschäftsführung will mich jetzt nicht mehr.“