Hattingen. Die Initiative „Foodsharing Hattingen“ musste ihre Verteil-Station für Lebensmittel zwei Wochen nach dem Start schließen. Das sind die Gründe.
Anfang Januar startete der sogenannte „Fairteiler“, ein Projekt gegen Lebensmittelverschwendung in der Innenstadt. „Doch schon zwei Wochen später wurde der Betrieb, so wie wir von Foodsharing Hattingen ihn eingerichtet hatten, behördlich untersagt“, teilt Janna Wittpoth, Betriebsleiterin der Initiative, mit. „Das ist so schade, denn das Projekt wurde super angenommen“, bedauert Vegdaar-Chef Daniel Arnold, in dessen Geschäft an der Großen Weilstraße der „Fairteiler“ stationiert war.
„Fairteiler“-Nutzer bedauern die Schließung
Aus vier Körben durften Personen Lebensmittel kostenlos herausnehmen oder auch Produkte hineinlegen – so wie beispielsweise die Hattingerin Petra Wolf-Schmischke, die den „Fairteiler“ schon mehrfach genutzt hat. „Ab und zu kommt einfach etwas dazwischen, dann bleiben Lebensmittel übrig, die sonst verderben würden.“
Die 59-Jährige hat über Facebook von der Schließung erfahren und sogleich Hilfe angeboten: „Ich könnte die Buchführung über den Lebensmitteleingang übernehmen, wenn er denn so wieder geöffnet werden könnte.“ Doch so einfach ist das Problem nicht zu lösen.
Amt stuft Angebot als Unternehmen ein
Denn beim Besuch der Abgabestelle hätten die Lebensmittelkontrolleure unter anderem kühlpflichtige Waren ohne Kühlung vorgefunden – ein nicht zu akzeptierender Umstand, sagt Ingo Niemann, Sprecher des Ennepe-Ruhr-Kreises. „Wir haben den ,Fairteiler’ als Lebensmittel-Unternehmen eingeordnet, damit ist beispielsweise ein Kühlschrank erforderlich und nicht gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nicht angeboten werden.“ Die Auflagen dienten dem Verbraucherschutz und sollen die Gesundheit der Bürger schützen, ergänzt er.
Die Behörde habe den Fairteiler jedoch nicht behördlich geschlossen, sondern Vegdaar-Chef Arnold die mit der Einstufung als Lebensmittelunternehmen einhergehenden Auflagen erläutert. „Herr Arnold hat sich selbst entschieden, dass er die nicht erfüllen möchte, und freiwillig die zum Foodsharing angebotenen Lebensmittel entfernt.“ Möglich sei die Wiederaufnahme des „Fairteilers“, allerdings nur nach Vorlage eines nachvollziehbares Konzeptes.
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Abgesehen von den bereits genannten Punkten müsse dies die Nennung einer verantwortlichen Person, Konzeption und Dokumentation der Reinigung und die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette umfassen.
Initiative kann Behörden-Auflagen nicht erfüllen
Janna Wittpoth von Foodsharing Hattingen kann die Einstufung als Lebensmittelunternehmen nicht nachvollziehen: „Mit Daniel Arnold und seinem Geschäft wird lediglich der ‘Umschlagplatz’ für private Lebensmittel gestellt – wir koordinieren die Reinigung.“ Die Auflagen, die mit der Einstufung als Lebensmittelbetrieb einhergehen, könnte die Initiative zudem nicht erfüllen: „Problematisch ist für uns die Nennung einer Person, die für den Fairteiler persönlich haftet, zudem wäre es bei einer Einstufung als Betrieb nicht erlaubt, dass Privatpersonen Lebensmittel in den Fairteiler legen.“ Genau das sei aber Grundidee des Konzepts, erläutert die 23-Jährige.
„Fairteiler“ bleibt zumindest vorerst geschlossen
„Wir arbeiten uns nun als erstes in die Gesetzeslage zum Lebensmittelrecht ein und werden zeitnah den Dialog mit dem Amt suchen.“ Ziel sei, dass der „Fairteiler“ nicht mehr als Lebensmittel-Betrieb eingestuft wird, sagt Wittpoth. „Denn in vielen Städten werden ,Fairteiler’ nur mit Hygieneauflagen betrieben. Wir hoffen, dass wir das auch für den Fairteiler in Hattingen erreichen.“ Diesbezüglich habe es bereits eine Nachfrage des Ennepe-Ruhr-Kreies bei der Stadt Bochum gegeben, so Neumann, „auch dort wird das Foodsharing Unternehmen als Lebensmittelunternehmen eingestuft.“
Ein schneller Konsens ist daher nicht zu erwarten. Bis zur Klärung der Angelegenheit bleibt der Fairteiler in Hattingen definitiv geschlossen, erklärt Wittpoth. „Wir hoffen sehr, ihn bald wieder öffnen zu dürfen.“ Denn das Projekt sei ein Meilenstein gegen Lebensmittelverschwendung vor Ort, „und es wurde von den Hattingern so gut angenommen“.
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