Aichard Hoffmann vom Mieterverein gibt Tipps für die Wohnungssuche - Thomas Klein von Haus und Grund berät Vermieter
Mit 60 zu alt für Stufen - Aichard Hoffmann, Pressesprecher vom Mieterverein, findet die Aussage geschmacklos.
Was darf ein Vermieter fragen? "Alles", sagt Hoffmann. Niemand habe Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Will der Eigentümer nur an ältere Damen vermieten, weil die den Flur zuverlässiger putzen, sei das seine Sache.
Entscheidend sei die Frage: Was passiert, wenn der Mieter lügt? Grundsätzlich gilt: alles beantworten, was relevant für den Mietvertrag ist, wie das Arbeitsverhältnis wegen der Zahlungsfähigkeit. Wie viele Personen einziehen, müsse beantwortet werden. Nicht aber, ob der Mieter sonntags in die Kirche geht. "Da kann jeder nach Herzenslust lügen."
Und die Vorstrafen? Besser wahrheitsgemäß beantworten. Kommt diese Lüge heraus, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung gekündigt werden. Eine andere Möglichkeit: auf unpassende Fragen nicht antworten. Mit dem Risiko, dass man die Traum-Wohnung nicht bekommt. Wer sich wegen unangemessener Fragen gegen eine Wohnung entscheidet, sollte das sagen. Der Vermieter müsse wissen, dass bei der Marktlage solche Allüren nicht angebracht sind. Das Angebot ist groß, der Mieter soll seine Marktmacht nutzen.
Die Lage kennt Thomas Klein, Geschäftsführer von Haus und Grund, der Eigentümerschutz-Gemeinschaft: "Wer zu hartnäckig nachbohrt, vergrault potenzielle Mieter". Bei der Frage nach Vorstrafen rät er zur Vorsicht. Wer neige schon dazu, gern über seine Vorstrafen zu sprechen. Man verschrecke nur Leute, die nicht vorbestraft sind. Auch die Gehalts-Frage kann abschrecken. Die Suchenden wollen mieten und keinen Offenbarungseid leisten. Wer Mietnomaden fürchtet, dem empfiehlt er einen Solvenz-Check - ohne Gewähr.
Klein rät Eigentümern: spätestens bei Wohnungsübergabe auf den Kautions-Nachweis bestehen, den Mietvertrag schriftlich machen, Nebenkostenpositionen vernünftig definieren, das sei heute wichtiger denn je. Ein Tipp für Vermieter: nicht vom Äußeren blenden lassen. Auch ein Mietnomade kann mit flottem Auto und schönem Anzug zur Besichtigung kommen.
Einer 60-Jährigen von Treppen abzuraten, geht für Klein zu weit: "Das sollte jeder dem Mieter überlassen." sag