Hattingen. LEG verlangt für Wohnungen in den Hochhäusern 5,83 Euro pro Quadratmeter. Mieterverein warnt die betroffenen Mieter davor, der Anhebung zuzustimmen
In den Hochhäusern am Reschop ist die Stimmung schlecht. Gleich mehrere Mieter von Wohnungen mit den Hausnummern 12, 14 und 16 haben sich beim Mieterverein über ein Schreiben ihres Vermieters beschwert. Die LEG habe sie aufgefordert, einer Anhebung der Monatsmiete auf 5,83 Euro pro Monat zuzustimmen. Ein bisschen happig finden das die Betroffenen. Der Mieterverein auch. Er hält die Mietpreiserhöhung für unzulässig und warnt dringend davor, der Aufforderung zuzustimmen.
Es sei richtig, dass die LEG in den Häusern drei Wohnungen, die längere Zeit leer gestanden haben, aufwändig renoviert und mit neuen Bädern ausgestattet hat, erklärt Rainer Klatt, Rechtsberater beim Mieterverein. „Die neuen Mieter dort zahlen tatsächlich eine Miete, die weit oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das heißt aber noch lange nicht, dass die anderen Mieter nun ebenfalls so viel zahlen müssen.“
Grundsätzlich, so Klatt, sei die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mittels Vergleichswohnungen zulässig. In Hattingen gelte das aber nicht, weil es einen qualifizierten Mietspiegel gibt. Dann sei ausschließlich dieser Mietspiegel maßgeblich für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und der weise für Wohnungen am Reschop je nach Lage und Ausstattung Quadratmeterpreise zwischen 5,13 bis 5,46 Euro aus.
„Viele Mieter zahlen schon jetzt mehr, so dass eine Mieterhöhung gar nicht gefordert werden kann“, argumentiert Klatt. „Der Mieterverein hat für seine Mitglieder daher Zustimmungen zurückgewiesen, und dabei wiederholt die Erfahrung gemacht, dass die LEG diese Schreiben ignoriert und stattdessen den Mietern Ermahnungen schickt, weil deren Zustimmung noch nicht vorliegt.“ Der Mieterverein warnt deshalb alle Betroffenen: Wer der Mieterhöhung zustimme – schriftlich oder durch Zahlung – der habe sie damit akzeptiert und muss zahlen.
LEG sieht jede Wohnung individuell
Die LEG weist die Vorwürfe zurück. „Mietanpassungen gehören zum täglichen Geschäft von Immobilieneigentümern“, meint LEG-Sprecher Mischa Lenz. Und: „Der Rahmen für angemessene Mietanpassungen ergibt sich aus den mietrechtlichen Regelungen. Diese hält die LEG selbstverständlich ein.“ Es könne vorkommen, dass eine Wohnung mehr wert sei, als der Medianwert des Mietspiegels angibt. Die LEG begutachte jede Wohnung individuell. Jede bekomme ihren eigenen Preis in Abhängigkeit von Lage, Größe und Ausstattungsstandards. Lenz: „Aus unserer Sicht sind in Fällen, in denen wir eine Anpassung über den Medianwert des örtlichen Mietspiegels vornehmen, diese Anpassungen auch gerechtfertigt. Selbstverständlich lassen wir unsere Vorgehensweise regelmäßig juristisch prüfen.“