Ennepe-Ruhr-Kreis. Nach mehreren Vorfällen im Ennepe-Ruhr-Kreis warnt die Verbraucherberatung vor unseriösen Werbern. Angesprochene sollten unbedingt Bedenkzeit verlangen.
Die Verbraucherberatung warnt vor unseriösen Werbern, die mit zum Teil massiven Drückermethoden versuchen, Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wurden jetzt vermehrt Fälle bekannt. Die Verbraucherzentrale spricht bereits von einer „grassierenden Überrumpelungsmasche“.
Opfer sind Verbraucher, die vertraglich plötzlich an einen anderen Energie-Anbieter gebunden sind, ohne dass sie das so wollten. Und so funktioniert die Masche: Die Werber klingeln an der Haustür an und geben vor, eine Energieberatung durchführen zu wollen, die Strom- und Gaskunden über neue Preise zu informieren oder einfach nur die Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Oder sie rufen an und locken mit tollen Angeboten. Häufig erzählen sie ihren Opfern, dass beim bestehenden Vertragspartner eine Gas- oder Strompreiserhöhung ansteht, selbst wenn das nicht stimmt, und dass ein Wechsel zu einem anderen Anbieter mit ihrer Hilfe leicht sei und viel Geld spare.
Beratungsstelle sammelt Hinweise
Die Verbraucherzentrale spricht von unlauteren Anbahnungsmaschen. In jüngster Zeit tauchten immer neue Fälle wie diese in den Beratungsstellen in Witten und Ennepetal auf, wie deren Leiterin Alexandra Kopetzki berichtet. Überrumpelte Strom- oder Gaskunden kamen und baten um Rat und Hilfe – entweder weil sie feststellten, dass sie ungewollt bei einem neuen Gas- oder Stromlieferanten gelandet sind oder in einem Tarif stecken, der keineswegs günstig ist.
Auch interessant
Verbraucherberaterin Kathrein Becker, die in Witten und Ennepetal für die Energierechtsberatung zuständig ist, rät daher: „Niemals am Telefon oder an der Haustür zu schnellen Abschlüssen drängen lassen. Besonders hellhörig sollte man sein, wenn damit geworben wird, dass das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und damit zusätzlicher Entscheidungsdruck aufgebaut wird.“
Vierzehn Tage Widerrufsrecht
Die Verbraucherberatung empfiehlt, Bedenkzeit zu verlangen sowie die Vertragsangaben und das Kleingedruckte in Ruhe zu lesen und Tarife genau zu vergleichen.
Weil sie dem Treiben einen Riegel vorschieben will, ruft die Verbraucherberatung alle Bürgerinnen und Bürger auf, der Beratungsstelle „Drückermethoden“ mit Energielieferverträgen an der Haustür oder am Telefon zu melden. „Wir sammeln diese Beschwerden und werden dann gegebenenfalls rechtlich gegen unzulässige Praktiken vorgehen. In der Energierechtsberatung bieten wir zudem Hilfestellung im Einzelfall. So gilt bei Haustürgeschäften zum Beispiel ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, um sich vom Vertrag zu lösen“, so Kathrein Becker.