Hattingen.

Im Ortsrecht der Stadt ist nun auch eine Sex-Steuer enthalten. Das bringt zwar noch kein Geld in die Kasse, macht’s aber in Zukunft möglich.

Es geht um „Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art sowie Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Darbietungen (Filme, Bilder, Live-Vorführungen) sowie Vorführungen in Kabinen oder Vorführungen, die aus Kabinen heraus beobachtet werden können“.

Nichts davon ist in Hattingen zurzeit offiziell angemeldet. Ganz offiziell beschlossen wurde jetzt allerdings: Ab dem 1. Januar 2011 gilt auch hier die Steuerpflicht. Hattingen kann also jene Sex-Steuer erheben, die in Köln oder Dorsten beispielsweise bereits eingenommen wird.

Dabei hat die Vergnügungssteuersatzung, die der Rat der Stadt in seiner letzten Sitzung 2011 einstimmig beschlossen hat, zunächst rückwirkende Rechtssicherheit im Blick. Es geht um die Jahre zwischen 2006 und 2010, für die jetzt festgelegt werden musste, ob jene Sex-Steuer nachträglich noch eingeführt werden soll, um Nachveranlagungen zu ermöglichen. Juristisch wie sprachlich ist der Vorgang anspruchsvoll. Von „Heilungen der Nichtigkeit im Ortsrecht“ ist in der Verwaltungsvorlage die Rede, aber auch von Bedenken dagegen.

Klar geregelt ist jetzt jedenfalls das künftige Vorgehen: „Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung vom 23.12.2009 zu ändern und ab dem 01.01.2011 auch in Hattingen eine Besteuerung auf sexuelle Vergnügungen im Rahmen der Vergnügungssteuer einzuführen.“ So hat’s der Rat dann auch beschlossen.