Hattingen. In Hattingen hat eine Autofahrerin eine Politesse so übel beschimpft, dass die eine Entschuldigung nicht annimmt. So lief der Prozess am Gericht.
Ein besonders krasser Fall von Beleidigung wurde vor dem Hattinger Amtsgericht verhandelt. In der Mittagszeit des 8. April 2021 parkte eine Autofahrerin in Hattingen auf dem Bürgersteig gegenüber einer Einfahrt. Eine Politesse (54) sah das und bat sie, den Wagen, der in der Nähe eines Testzentrums stand, vom Bürgersteig zu fahren.
„Sind Sie eigentlich immer so unfreundlich“, fragte die Fahrerin die Politesse. Dann stieg sie aus ihrem Wagen aus, die Situation eskalierte, die städtische Mitarbeiterin machte ein Foto vom Autokennzeichen.
Dann hat die Politesse in Hattingen ein Foto des Kennzeichens gemacht
Der Anwalt der Angeklagten erklärte, dass seine Mandantin ein wirklich absolut unangemessenes Verhalten an den Tag gelegt habe und sich dafür bei der Politesse, die noch auf dem Flur als Zeugin wartete, entschuldigen wolle. Dann wurde die 54-Jährige in den Gerichtssaal gebeten und sollte den Fall aus ihrer Sicht schildern.
Sie sei zu der auf dem Gehweg parkenden Fahrerin gegangen und habe sie gebeten, dort wegzufahren. „Sie sagte, nein, das mach’ ich nicht“, schilderte die Politesse die Situation. Dann habe sie ein Foto des Kennzeichens gemacht.
Ein Zeuge hat die Szene mitbekommen
Die Fahrerin schleuderte der städtischen Bediensteten daraufhin eine ganz üble Beleidigung an den Kopf. Die 54-Jährige ging zur Beifahrerseite, wo ein Kind saß, und fragte die Frau, ob sie das noch einmal wiederholen könne. „Ja, Sie haben das richtig verstanden. Du Hure“, schrie die Fahrerin die nächste massive Beleidigung über die Straße.
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Wochen später, im Oktober, sei sie von einem Mann des Testzentrums angesprochen worden, berichtete die Politesse. Er hatte die Szene im August mitbekommen. „Was Sie sich alles gefallen lassen müssen“, hat er zu mir gesagt. Als Zeuge habe er sich aber nicht zur Verfügung stellen wollen, sagte die 54-Jährige. „Sind Sie auch aufgebracht gewesen“, wollte Richterin Helena Wendland wissen. Sie sei zwar aufgeregt gewesen, aber angeschrien oder beschimpft habe sie die Angeklagte nicht.
Die Ohren oft genug auf Durchzug
Der Anwalt betonte noch einmal, seine Mandantin sei absolut übers Ziel hinausgeschossen und wolle sich entschuldigen. Das machte die Angeklagte dann auch. Die Politesse aber nahm die Entschuldigung nicht an. „Ich stell’ bei meiner Arbeit meine Ohren ja schon oft genug auf Durchzug“, sagte sie. Aber so eine massive Beleidigung sei nicht einfach nur mit einer Entschuldigung abgetan.
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„Mich hat das wirklich getroffen, ich habe das ganze Wochenende danach über diesen Vorfall gegrübelt“, berichtete die 54-Jährige und fragte die Richterin, ob sie einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen könne. Das bejahte Helena Wendland.
Nach einer Sitzungsunterbrechung kam die Richterin dann mit einer Lösung, mit der die Geschädigte und auch die Staatsanwältin einverstanden waren. Die Angeklagte muss 200 Euro Schmerzensgeld an die Politesse bezahlen und darüber hinaus 400 Euro an die Organisation „Deutschland hilft“. Wenn das innerhalb eines halben Jahres geschieht, ist das Verfahren, das nach Paragraf 153 a jetzt vorläufig eingestellt wurde, endgültig vom Tisch.