Hattingen. 25 Euro soll ein Arzt in Hattingen Patienten für die Corona-Impfung berechnet haben. Was Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer dazu sagen.
Als Harald Kohley sich am 5. Mai bei seinem Hausarzt gegen Corona impfen lässt, ist er erstaunt, „dass ich dafür 25 Euro bezahlen musste“. Noch hellhöriger wird er, als „ich nach einer Quittung gefragt und keine bekommen habe. Das ist doch nicht richtig“, sagt er. Auch in den sozialen Netzwerken wird vor dem Arzt in Hattingen gewarnt, der sich das Impfen wohl bezahlen lässt.
Und das nicht abstreitet. „Inzwischen ist Astrazeneca ja für alle freigegeben, da impfe ich jeden und rechne das mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Patienten zahlen mir dann nichts“, sagt er. Als die Priorisierung jedoch noch gegolten habe, habe er Rest-Impfstoff an nicht Priorisierte verimpft. Das habe er sich dann nicht von der KV bezahlen lassen, sondern dann den Patienten „dafür 25 Euro berechnet. Das haben viele Kollegen so gemacht. Das weiß ich. Ich gebe zu, dass ich da gegen die Priorisierung verstoßen habe“, erklärt er.
Hattingen: Arzt soll von Patienten 25 Euro für Corona-Schutzimpfungen gefordert haben
Die Aufregung indes versteht der Hausarzt nicht: „Die Leute bedrängen uns, weil sie geimpft werden wollen, dann beschweren sie sich über so kleine Summen.“ Ein schlechtes Gewissen habe er deswegen nicht. „Ich habe nichts Böses getan.“ Je mehr Menschen geimpft würden, umso besser sei das für alle. Impfneid sei ein großes Thema.
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Harald Kohley (64) mit Vorerkrankungen ist entsetzt über das Vorgehen des Mediziners, hat inzwischen den Hausarzt gewechselt. „Das, was er macht, entspricht nicht meiner Moralvorstellung.“ Er habe Anfang Mai einfach nachgefragt, wann er geimpft würde – und dann den Termin erhalten.
Kassenärztliche Vereinigung: Schutzimpfung ist eine staatliche Leistung
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist erstaunt über das Vorgehen des Arztes. Denn sie hätte das Impfen in jedem Fall bezahlt, weil bei der Abrechnung nicht geschaut werde, ob ein Priorisierter oder Nicht-Priorisierter geimpft werde, so Andreas Daniel von der KVWL.
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„Das Impfen ist eine staatliche Leistung. Der Staat bezahlt den Impfstoff und das Impfen. Für das Impfen bekommt ein Arzt 20 Euro“, stellt er klar und präzisiert: „Es gibt keinen Grund für einen Arzt, das Impfen mit irgendeiner Art von Gebühren zu belegen. Das wäre nicht statthaft.“ Allerdings sei die KVWL nur für die Abrechnung zuständig, nicht aber dafür, wie mit solchem Arztverhalten umgegangen werde. Das müsse die Ärztekammer entscheiden.
Honorierung der Corona-Schutzimpfungen ist in der Corona-Impfverordnung geregelt
Die Honorierung von Impfungen sei in der Corona-Impfverordnung geregelt, stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe klar. „Die Bürger müssen dafür nichts bezahlen“, betont Klaus Dercks aus der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Aus Hattingen sind ihm bislang keine Beschwerden bekannt.
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Würden Ärzte sich das Impfen von Patienten bezahlen lassen, wäre das durchaus ein Verstoß gegen geltende Abrechnungsregeln und auch gegen die ärztliche Berufsordnung. Er empfiehlt, dass sich Betroffene in so einem Fall an die Ärztekammer wenden sollten. „Dann gehen wir dem nach.“