Gladbeck. Ein Junge wurde bei einem Unfall mit einem E-Scooter in Gladbeck verletzt. Was sind Ursachen solcher Vorfälle? Regeln und Tipps für Fahrer.

Vor wenigen Tagen ist es in Gladbeck wieder passiert: ein Unfall mit einem E-Scooter-Fahrer. Dabei wurde ein 14-jähriger Radler verletzt. Der mutmaßliche Verursacher auf dem Elektroroller flüchtete. Das war einer von zwölf Unfällen im laufenden Jahr – und 2024 ist noch nicht vorüber. Ein Polizeisprecher erklärt Unfallursachen. Und vor allem: Was ist erlaubt mit einem E-Scooter, was nicht?

Neun Menschen erlitten bei den genannten zwölf Unfällen mit E-Scooter-Beteiligung Verletzungen, so Andreas Lesch. Der Sprecher des Polizeipräsidiums Recklinghausen vergleicht: Im gesamten Jahr 2022 hat es mit einem E-Roller 14 Mal gescheppert. „Das ist etwas mehr als ein Unfall im Monat.“ Weniger waren es im Jahr darauf, nämlich acht.

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Andreas Lesch betont: „Bei den Unfällen sind E-Scooter-Fahrer nicht immer die Verursacher. Der Vorwurf, sie rasen durch die Gegend, ist falsch.“

Betrachtet man die Unfallursachen, ist festzustellen: „Es ist fast alles dabei.“ Die Roller-Nutzer werden beim Vorbeifahren rechts an anderen Fahrzeugen und Abbiegen oder Einfahren in eine Kreuzung von Menschen am Lenkrad übersehen. Dabei „dürfen sie rechts überholen, analog zum Fahrrad.“ Was auch passiert: Jemand tritt aus einem Hauseingang oder Laden und stößt mit einem E-Scooter zusammen, der vielleicht verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs ist.

Häufig sind grundlegende Bedingungen unbekannt

Andreas Lesch kennt einen Fall von jugendlichem Leichtsinn, der einen Unfall nach sich gezogen hat. „Ein Jogger ist auf einen E-Scooter aufgesprungen. Die beiden Beteiligten kannten sich.“ Klar, dass solch ein Verhalten nicht ordnungsgemäß ist.

Aber welche Regeln gelten denn überhaupt für diese Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie korrekt heißen? Da gibt es doch bisweilen Kenntnislücken, wie Andreas Lesch weiß. Er berichtet: „Die Polizei hat es immer wieder mit Fahrzeugen zu tun, die nicht versichert sind. Manche lassen sich auch gar nicht versichern, weil sie keine Betriebserlaubnis haben.“ Die Nutzung dieser Modelle sei nur auf Privatgrundstücken und nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.

„Die Polizei hat es immer wieder mit Fahrzeugen zu tun, die nicht versichert sind. Manche lassen sich auch gar nicht versichern, weil sie keine Betriebserlaubnis haben“

Andreas Lesch
Sprecher im Polizeipräsidium Recklinghausen

Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Logisch, dass dafür eine Betriebserlaubnis erforderlich ist.

Noch eine Voraussetzung muss erfüllt sein: Wer mit dem Elektroroller fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein, aber keine Fahrerlaubnis in der Tasche haben. Ein No-Go: mehrere Menschen auf einem E-Scooter. Was also der genannte waghalsige Jogger und der Rollerfahrer praktizieren wollten, ist verboten.

Die erlaubte Geschwindigkeit ist gedeckelt

Ebenfalls nicht erlaubt: Die maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern überschreiten. „Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen“, informiert die Polizei.

Runter vom Bürgersteig!

Auf dem Bürgersteig haben herumkurvende E-Scooter-Fahrer nichts zu suchen: Sie müssen den Radweg nutzen. Gibt‘s den nicht, heißt die Regel: ab auf die Straße!

Was E-Scooter-Fans nicht immer wissen ist, dass für sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Also: Finger weg vom Alkohol! Diejenigen, die Bierchen, Schnaps und Co. intus haben und trotzdem durch die Gegend rollern, müssen bei 0,5 Promille bis 1,09 Promille mit einem Bußgeld rechnen. Sie begehen nämlich eine Ordnungswidrigkeit. 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg können dann richtig weh tun.

Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Andreas Lesch: „Ob ein Führerscheinentzug folgt, ist rechtlich unsicher. Das entscheiden die Gerichte.“

Und noch eine Parallele zum Autofahren: Handy oder Smartphone sind tabu. Beim „Parken“ ist darauf zu achten, dass niemand behindert wird. Den vierrädrigen, motorisierten Untersatz stellt man ja auch nicht hin, wo gerade Platz ist.

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E-Sooter-Nutzer können neben dem Beherzigen der Regeln auch selbst etwas tun, um sich sicher zu bewegen. Ein Helm schützt im Ernstfall, so die Fachleute bei der Polizei. Und vor dem Start empfiehlt es sich, Anfahren und Bremsen zu üben – aber nicht ausgerechnet im dichten Straßenverkehr.