Gladbeck. Situation hat sich zugespitzt: Anwohner in Gladbeck kämpfen täglich um jeden Stellplatz. Große Fahrzeuge kommen nicht durch, weil wild geparkt wird.

Anwohner, die Runde um Runde drehen, um einen Parkplatz zu finden: Das kennen viele Autofahrer in Gladbeck. Kommen dann noch Baustellen und Schrottwagen hinzu, die Stellplätze blockieren, wird‘s erst recht eng auf den Straßen. Michael Harnischfeger, der am Frochtwinkel lebt, hat es erlebt – und sich mit einer Beschwerde an die Stadtverwaltung gewandt. Der Anwohner erzählt, wie es ihm in fast einem Jahr ergangen ist.

Der Frochtwinkel dient derzeit als Umleitungsstrecke, weil ein Teil der Feldhauser Straße wegen Bauarbeiten nicht befahrbar ist. An der schmalen Wohnstraße in Zweckel liegen zwei Kindergärten „mit entsprechendem Hol- und Bringverkehr zu den üblichen Stoßzeiten“, so Michael Harnischfeger. „Mit Verweis auf die angespannte Park- und Verkehrssituation konnte vor einigen Jahren die Ansiedlung eines weiteren Kindergartens verhindert werden“, erinnert sich der Anwohner.

Baustellen-Umleitung verschärft die Parksituation am Frochtwinkel in Zweckel

Wegen der besagten Bauarbeiten sei der ohnehin knappe Stellraum noch begrenzter, „da ein einseitiges Parkverbot ausgesprochen wurde, um den großen Bussen ein Durchkommen zu ermöglichen“: „Die Parksituation der Anwohner verschärft sich dadurch noch einmal.“

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„Echt übel“ sei der Zustand. Harnischfeger erzählt: „Es wird hier wild geparkt. In der vorigen Woche ging manchmal nichts mehr. Busse und die Müllabfuhr müssen ja auch hier durch.“

„Am Frochtwinkel zählt abends tatsächlich jeder Parkplatz. Und das fragliche Auto blockiert dort seit dem Jahreswechsel mit abgelaufener TÜV-Plakette und womöglich ohne Versicherungsschutz einen bis zwei Parkplätze und setzt allmählich Moos an“

Michael Harnischfeger
Anwohner am Frochtwinkel

Damit nicht genug. Stein des Anstoßes: ein Auto, das bereits seit Ende 2023 am Frochtwinkel geparkt sei. „Es gehört dem Vernehmen nach einem verstorbenen Anwohner, dessen Angehörige sich nach Auflösung des Hausstandes um die Beseitigung dieses Autos kümmern wollten.“

Anwohner gab der Stadtverwaltung einen Hinweis

Das war allerdings offenbar nicht geschehen. Also habe er, Michael Harnischfeger, Mitte Juli das Fahrzeug per Gladbeck-App dem Ordnungsamt gemeldet. Der Zweckeler betont: „Nicht, um jemanden anzuschwärzen. Aber am Frochtwinkel zählt abends tatsächlich jeder Parkplatz. Und das fragliche Auto blockiert dort seit dem Jahreswechsel mit abgelaufener TÜV-Plakette und womöglich ohne Versicherungsschutz einen bis zwei Parkplätze und setzt allmählich Moos an.“

Bereits einen Tag später habe er Antwort aus dem Rathaus bekommen, Beschäftigte des Ordnungsamts seien vor Ort gesichtet worden. „Sie gingen ums Auto, telefonierten und verschwanden wieder. Dann geschah: nichts“, sagt Harnischfeger.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren vor Ort

Aber in der Gladbeck-App sei trotzdem sein Anliegen als erledigt gekennzeichnet gewesen. Der Zweckeler ließ nicht locker. Ein Nachbar habe sich ebenfalls eingeschaltet und beim Ordnungsamt nachgehakt. Eine Frage: Darf ein offensichtlich nicht fahrtaugliches – „in allen Reifen fehlt dramatisch Luft“ – Auto mit abgelaufener Hauptuntersuchung über Monate im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben? Eine Antwort sei ausgeblieben. Harnischfeger: „Ist das diese Bürgernähe der Stadtverwaltung, von der man so viel hört?“

Der Anwohner wandte sich an die WAZ Gladbeck. Und sie erfuhr: „Es war zunächst eine Anfrage beim Amtsgericht zu stellen, um festzustellen, ob Erben vorhanden sind. Solche Verfahren gestalten sich leider sehr langwierig.“ Die Erben hätten keinen Anspruch auf das Fahrzeug erhoben: Es wurde abgeschleppt. Harnischfeger: „Das Auto hat uns zehn Monate Ärger eingebracht.“

Die Anzahl der Schrottautos in Gladbeck steigt

Es dürfte ihn nicht trösten, aber mit solch einem Problem steht er nicht allein auf weiter Flur. „Im Jahr 2021 wurden 176 Schrottfahrzeuge gemeldet, im Jahr 2022 waren es 137. Im Jahr 2023 lag die Zahl bei 104, und für das Jahr 2024 beläuft sich die Anzahl der gemeldeten Fälle bis zum heutigen Datum auf 184“, sagt Stadtsprecherin Anna Langhof, „somit ist ein Anstieg festzustellen.“

Anna Langhof, fotografiert am Montag, 17. Oktober 2022, arbeitet bei der Pressestelle der Stadt Gladbeck. Foto: Thomas Gödde / FUNKE Foto Services

„Auffällige Örtlichkeiten in Gladbeck sind beispielsweise die Straße ,Im Linnerott‘ und die Europastraße“

Anna Langhof

Dabei haben die Fachleute ermittelt, dass einige Stellen in Gladbeck eher als illegaler „Entsorgungsplatz“ genutzt werden als andere. Anna Langhof: „Auffällige Örtlichkeiten sind beispielsweise die Straße ,Im Linnerott‘ und die Europastraße.“ Die Problem-Adresse Steinstraße 72 stelle hingegen keinen Problemfall dar. Grund: Abgemeldete Fahrzeuge stünden meist auf einer Privatfläche.

Abgeschleppte Autos selten ausgelöst

In den seltensten Fällen werden nach Aussage der Stadtverwaltung Gladbeck abgeschleppte Fahrzeuge vom Halter ausgelöst. „In der Regel werden sie verwertet.“

Die Kosten für das Abschleppen von etwa 130 bis 150 Euro plus weitere Ausgaben, beispielsweise Standkosten, „werden durch die Verwertung des Fahrzeugs abgedeckt, sodass das Verfahren kostenneutral für die Stadt ist“. Kompliziert werde es, wenn der vermeintliche Halter nachweisen könne, „dass das Fahrzeug bereits verkauft wurde und ein neuer Halter existiert, da das Verfahren dann von vorne beginnen muss“. Das verlängere den Prozess.

Bekommt das Ordnungsamt Wind von einem Schrottauto, das im öffentlichen Raum geparkt ist, bringen die Mitarbeiter einen roten Aufkleber am Fahrzeug mit Hinweis auf eine Frist von etwa fünf Tagen. Es folgt eine Nachkontrolle.

Wegen unerlaubter Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums wird ein Bußgeld fällig

Langhof beschreibt das Prozedere: „Die Fahrzeugdaten werden dem Innendienst übermittelt, woraufhin eine Halteranfrage beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder dem Kraftfahrtbundesamt erfolgt. Der Halter wird angehört und zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert.“ Erfolge dies nicht, übernehme die Stadtverwaltung das und mache die entstandenen Kosten geltend. Falls das Fahrzeug bereits entfernt wurde, müssen die verantwortlichen Halter ein Bußgeld wegen unerlaubter Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums blechen.

Je nach Dauer des Verstoßes beläuft es sich auf 125 bis 250 Euro, in gravierenden Wiederholungsfällen auch mehr. Die Rathaussprecherin erläutert: „Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen gestaltet sich der Prozess zeitaufwendiger, da die Aufforderungen ins Ausland gesendet werden müssen.“

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