Gladbeck. Ein Mann (30) rastet beim Beer-, Food- und Music-Festival in Gladbeck aus und verletzt zwei Polizisten. Das war der Anlass für die Attacke.
Der eine Polizeibeamte war für sechs Wochen krankgeschrieben, ein anderer ließ sich viermal Blut abnehmen, weil er nach einer Spuckattacke sichergehen musste, dass er sich nicht mit einer Krankheit infiziert hat – Folgen eines Einsatzes in der Gladbecker Innenstadt. Mit dem Geschehen hat sich jetzt das Amtsgericht beschäftigt. Das Urteil ist gesprochen.
Richter Torsten Dostal verurteilte einen 30 Jahre alten Versicherungskaufmann unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der Angeklagte jeweils 300 Euro Schmerzensgeld an die beiden Beamten zahlen.
Bei dem 30-jährigen Gladbecker brannten die Sicherungen durch
Ohne Fehl und Tadel war der junge Gladbecker bis zum 24. Juni des vergangenen Jahres durchs Leben gegangen. An diesem Tag allerdings brannten ihm beim Beer-, Food- und Music-Festival auf dem Willy-Brandt-Platz die Sicherungen durch. Ausgangspunkt des folgenreichen Geschehens: eine Auseinandersetzung mit einem anderen Mann, der die Schwester des Angeklagten angegangen haben soll. Jemand alarmierte die Polizei. Der 30-Jährige, der sich eher als Opfer denn als Verursacher der Rangelei sah, reagierte ungehalten. „Verpisst euch“, rief er den Beamten zu. „Wer glaubst du denn, wer du bist“, sagte er zu einem Polizisten.
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Gleichwohl gelang es den beiden Beamten, die Streithähne zu trennen. Aber als die Einsatzkräfte die Personalien der Beteiligten aufnehmen wollten, eskalierte die Situation erneut. Dieses Mal raufte sich der 30-Jährige mit einem Kumpel. Warum genau, daran kann sich der Gladbecker nicht mehr erinnern.
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Erneut griffen die Beamten ein. Nunmehr blieb es aber nicht bei Beleidigungen. Der junge Mann teilte kräftig aus, schlug, trat um sich, bespuckte einen 26 Jahre alten Ordnungshüter. Dessen Kollege, 37 Jahre alt, sprach als Zeuge vor Gericht von „massiven Widerstandshandlungen“. Der Beamte zog sich unter anderem Prellungen am Ellbogen zu.
„In dieser Nacht ist alles schiefgelaufen, was schieflaufen konnte.“
Wie sei es mit den Beleidigungen gewesen, wollte der Richter wissen. „Ja, es gab verbale Anfeindungen.“ Aber bei so einem Einsatz müsse man ein dickes Fell haben, sagte der Beamte. „Das sind Sachen, die sind alltäglich.“ Zwei unbeteiligte Männer halfen den Polizisten schließlich, den Raufbold zur Raison zu bringen, bevor weitere Beamte eintrafen und ihn zur Wache abführten.
Dem geständigen 30-Jährigen war das Geschehen vom Juni des vergangenen Jahres peinlich. Noch vor Beginn der Verhandlung bat er die Beamten vor dem Gerichtssaal um Entschuldigung, vor dem Richter sprach er erneut sein Bedauern über den Vorfall aus. „Nehmen Sie die Entschuldigung an?“, fragte der Richter die Beamten. „Wir nehmen sie zur Kenntnis“, lautete die Antwort.
Seine Entgleisungen erklärte der Angeklagte auch mit dem Alkoholgenuss. Eigentlich trinke er kaum, sagte er, an diesem Abend habe er aber sogar Schnaps zu sich genommen. Bei einer Blutprobe zwei Stunden nach dem Vorfall wurden 1,21 Promille gemessen. Dass er Alkohol nicht gewöhnt sei, das mochte der Richter dem 30-Jährigen allerdings nicht so recht glauben. Wenn er keinen Alkohol gewohnt gewesen wäre, hätte er sich bei solchen Werten nicht so massiv wehren können.
Gericht ging deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus
Mit dem Urteil ging Dostal deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die es bei einer Geldstrafe belassen wollte. Verteidiger Norbert Drees bat in seinem Plädoyer darum, auch die Sichtweise des Angeklagten zu sehen. Er habe sich ungerecht behandelt gefühlt. „In dieser Nacht ist alles schiefgelaufen, was schieflaufen konnte.“ Der Rechtsanwalt betonte aber auch, dass die Beamten richtig gehandelt hätten und dass das „massive Fehlverhalten“ seines Mandanten nicht infrage zu stellen sei.
Gesetzgeber hat Mindeststrafen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte erhöht
Nicht zu Unrecht, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, habe der Gesetzgeber die Mindeststrafen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte vor einigen Jahren erhöht. Es sei nicht hinzunehmen, dass Menschen, die Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger schützen sollen, auch noch angegangen würden.
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Unliebsame Folgen hat das Verfahren übrigens auch für drei Zeugen, die trotz Vorladung nicht ins Amtsgericht gekommen waren. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 300 Euro.
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