Gladbeck. Freundschaftsdienst bringt 26-jährigen Gladbecker vor Gericht. Wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug wurde er zur Bewährungsstrafe verurteilt.

Er wollte seinem besten Freund einen Gefallen tun und außerdem sein Azubi-Gehalt etwas aufbessern, aber das erwies sich als großer Fehler. Wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug ist ein 26-Jähriger vom Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck zu einer einjährigen Haftstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt worden.

Zwei Mal ließ er auf Bitten des Freundes Geldbeträge auf sein Konto überweisen, in drei weiteren Fällen überredete er zwei befreundete Frauen, ihr Konto für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Insgesamt gingen auf diesen Konten in zwei Monaten 9400 Euro ein. Ein paar hundert Euro durften er und die beiden Frauen als „Dankeschön“ behalten, das Gros des Geldes wurde auf ein Konto in der Türkei transferiert, angeblich das einer Tante des Freundes.

Dem Angeklagten seien immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überweisungen gekommen

Der Angeklagte war geständig und zeigte sich reumütig. Er habe zu spät reagiert, obwohl ihm immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überweisungen gekommen seien. Schon beim ersten Mal, weil knapp 3000 Euro angeblich das Gehalt war für den Freund, der eine Ausbildung absolvierte. Mehrmals habe er ihn angesprochen, aber der habe ihn immer beruhigt und ihm versichert, dass alles in Ordnung sei und er sich keine Sorgen machen müsse.

In Wahrheit steckte eine kriminelle Bande dahinter, die deutschlandweit gutgläubige Menschen betrog. Mitglieder stellten sich am Telefon als Bankmitarbeiter vor, die Daten abgleichen müssten. Die Opfer gaben bereitwillig Auskunft. Kurze Zeit später war Geld von ihrem Konto abgebucht worden.

Opfer könnten noch zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Die von ihr beantragte Geldbuße allerdings verhängte es nicht, weil der Angeklagte als Auszubildender nur 480 Euro im Monat verdient und Opfer noch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen könnten, um ihr Geld zurückzubekommen. Der Verteidiger hatte um eine „milde Strafe“ gebeten.

In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Markus Bley, der Angeklagte hätte früher die Reißleine ziehen müssen. Stattdessen habe er noch zwei unbeteiligte Freundinnen mit ins Boot geholt. Er habe billigend in Kauf genommen, dass andere Menschen geschädigt wurden. Eine Bewährungsstrafe sei möglich, weil der nicht vorbestrafte 26-Jährige geständig war und nach Einschätzung des Gerichts keine Wiederholungsgefahr bestehe: „Die Verurteilung wird ihm als Warnung dienen.“

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