Gladbeck. An der Steinstraße 72 greift die Stadt Gladbeck nun durch: Die Eigentümer haben zwei Wochen, um zu reagieren. Was nach dieser Frist geschieht.
Die Stadt Gladbeck hat der Immobilienverwaltung, die die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Steinstraße 72 vertritt, die angekündigte Ordnungsverfügung wegen konstanter Lärmbelästigung in und um das Problemhochhaus zugestellt. Die WEG hat nun zwei Wochen Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Ordnungsverfügung in Kraft. Dann verpflichtet sie die WEG, innerhalb von drei Wochen auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der gegen die Lärmbelästigung vorgeht.
Der Dienst muss zunächst bis zum 31. Oktober 2024 jeweils von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgen, dass von dem Gebäude und auf dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von Mietern und Besuchern ausgehen. Diesen Schritt hatte Bürgermeisterin Bettina Weist bereits Ende Juni im Rahmen eines Ortstermins an der Steinstraße angekündigt (wir berichteten).
Bürgermeisterin Weist: „WEG hat bisher nichts unternommen“
„Dieser Schritt ist konsequent, denn die WEG hat trotz der seit Jahren bekannten Problematik bisher nichts unternommen, um die Gefahr und Belastung für die gesamte Nachbarschaft durch die lärmenden Mieter abzuwenden. Im Ergebnis müssen sich daher die Wohnungseigentümer eine Mitverantwortung an der Lärmproblematik zurechnen lassen und werden von uns nun in die Pflicht genommen“, sagt Bürgermeisterin Bettina Weist. Die Hausordnung werde nachweislich nicht durchgesetzt, zudem würden bisher weder eigene Ermittlungen angestellt, noch seien Abmahnungen oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Lärmverursachung bekanntgeworden.
Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein kürzlich durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten. Zwischen dem 2. und 11. Juni wurde eine sogenannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. Dabei wurden die gesetzlichen Richtwerte im Bereich der Westfassade und der Ostfassade teilweise deutlich überschritten. Diese Überschreitungen kamen im Wesentlichen durch Gruppenzusammenkünfte mit lautstarker Kommunikation zustande, bei denen sowohl Erwachsene als auch spielende Kinder beteiligt waren, ebenso spielte laute Musik eine Rolle.