Gladbeck. Ein 37-Jähriger steht wegen Körperverletzung in Gladbeck vor dem Amtsgericht. Aber das Opfer erscheint nicht. Der Täter wird dennoch verurteilt.
18 Eintragungen stehen im Vorstrafenregister des 37-Jährigen. Fast im Jahrestakt beging er seit 2001 Straftaten, darunter etliche Diebstähle. Auch Einbrüche, Raub, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung stehen auf der langen Liste. Jetzt kam vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck das nächste Urteil dazu: zwei Jahre und zwei Monate Haft wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls, unter Einbeziehung der letzten Haftstrafe, die der Mann gerade absitzt.
Außerdem ordneten die Richter die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Freigesprochen wurden er und die in diesem Punkt mitangeklagte 39-Jährige vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
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Opfer folgte nicht der Ladung des Amtsgerichts Gladbeck
Dieser Anklagepunkt konnte nicht nachgewiesen werden. Die Angeklagten im Amtsgericht Gladbeck hatten eine Beteiligung an einer brutalen Attacke auf einen 48-Jährigen auf der Breukerstraße bestritten, die Zeugenaussagen waren widersprüchlich (WAZ berichtete). Am zweiten Verhandlungstag entlastete zudem ein wegen dieses Delikts bereits verurteilter Mann die Angeklagten. Er allein habe den 48-Jährigen geschlagen, geboxt und getreten, weil der seine Mutter mehrfach beleidigt habe.
Das Opfer, das schwer verletzt wurde und notoperiert werden musste, war auch dieses Mal der Ladung des Gerichts nicht gefolgt, auch die polizeiliche Vorführung scheiterte. Kommentar des Vorsitzenden Richters Markus Bley: „Es ist aus anderen Verfahren gerichtsbekannt, dass er schwer zu kriegen ist. Und an diesem Verfahren scheint er auch kein Interesse zu haben.“ Auf seine Zeugenaussage verzichteten alle Prozessbeteiligten.
Täter wurde wegen verschiedener Eigentumsdelikte verurteilt
Verurteilt wurde der 37-Jährige wegen Eigentumsdelikten. Er hatte einer Verkäuferin in einem Kiosk die Geldbörse aus der Handtasche gestohlen, im Hinterhof einer Pizzeria war er erwischt worden, als er zwei große Müllsäcke mit Pfandflaschen stehlen wollte. An der Schützenstraße hatte er eine Autoscheibe eingeschlagen und den Wagen (vergeblich) nach Beute durchsucht. Typische Fälle von Beschaffungskriminalität, hieß es.
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Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis und die in seinem „letzten Wort“ geäußerte Reue. Negativ wirkten sich auf das Urteil die vielen Vorstrafen, die Rückfallgeschwindigkeit und das mehrfache Bewährungsversagen aus. Ein Sachverständiger hatte dem 37-Jährigen wegen seiner Drogenabhängigkeit am ersten Verhandlungstag verminderte Schuldfähigkeit attestiert und die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung empfohlen.
Dem folgte das Gericht. Richter Bley: „Bei seinen Taten spielte immer der Drogenkonsum eine Rolle. Eine Therapie könnte ihm helfen, in Zukunft straffrei zu leben.“