Gladbeck/Bottrop. Zwei Männer gingen im Gladbecker Stadtteil Ellinghorst auf Diebestour. Jetzt mussten sie sich vor dem Amtsgericht für diverse Taten verantworten.

Beide waren abhängig von Betäubungsmitteln, brauchten Geld. Als sich Gregor F. (31) und Ismail Ö. (33), flüchtige Bekannte aus Bottrop, am 4. April 2018 in einem Fast-Food-Restaurant in Ellinghorst begegneten, beschlossen sie, auf Diebestour zu gehen. Jetzt mussten sie sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten.

Sie zogen durch den Stadtteil, ließen aus Garagen alles mitgehen, was ihnen in die Finger fiel: Modellautos gehörten laut Anklage zu ihrer Beute, ein E-Bike, ein Trecking-Fahrrad und ein Navigationsgerät eine Kettensäge ließen sie auf der Flucht zurück, als der Eigentümer aufmerksam wurde. Gregor F. war ein paar Wochen später noch einmal unterwegs, stahl in Bottrop in einem Fall ein Mountainbike, im zweiten musste er sich mit Pflanzengranulat, Blumenerde und Universalöl zufriedengeben.

Einer der Angeklagten boxte seine Mutter mehrfach ins Gesicht

Ismail Ö., bis zu diesem Zeitpunkt nie straffällig, musste sich zudem für eine gefährliche Körperverletzung verantworten. Er hatte im Streit seiner Mutter mehrfach ins Gesicht geboxt. Von diesem Vorwurf wurde der 33-Jährige freigesprochen. Er leidet an Schizophrenie, musste sich schon fast 20 Mal in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen, nahm seine Medikamente nicht regelmäßig. Der Gutachter hält ihn in diesem Fall für schuldunfähig, in den anderen Fällen geht er von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Vor dem Schöffengericht kam Ö. deshalb mit einer geringen Geldstrafe „unter Vorbehalt“ davon, einer Bewährungsstrafe quasi. Das Gericht schloss sich damit dem Anwalt des Angeklagten an. Es sei nicht klar, ob Ö. überhaupt realisiert habe, was er tat.

Auch Gregor F. kam glimpflich davon, obwohl er mehrfach vorbestraft ist. Nach fünf Geldstrafen, unter anderem wegen Diebstahls und Hehlerei, hatte das Landgericht Essen den schwer BTM- und Alkoholabhängigen zuletzt im Mai 2019 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach einer erfolgreichen Therapie in einer Entzugseinrichtung wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Seine Bewährungshelferin sieht ihn auf einem guten Weg.

Der Vorsitzende Richter erkennt eine positive Sozialprognose

Das Gericht glaubte seinen Schilderungen und denen seines Anwalts: Bis zu seinem 26. Lebensjahr sei er nie straffällig geworden. Erst als er arbeitslos wurde und deshalb immer häufiger zu Amphetaminen und Alkohol griff, sei er auf die schiefe Bahn geraten. Alle Straftaten fielen in diesen Zeitraum. Das Urteil für ihn: neun Monate Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Seine Sozialprognose sei positiv, sagte Vorsitzender Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwältin und beide Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Die Urteile sind also rechtskräftig.

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