Gladbeck. Eine Apotheke im Kreis Recklinghausen hat ein Impfzertifikat nicht ausgestellt. Es ging um ein falsches Haltbarkeitsdatum beim Impfstoff.
Eine Charge des vom Land gelieferten Impfstoffs von Biontech ist mit einem falschen Haltbarkeitsdatum in der Datenbank des Bundes versehen. Das ist jetzt aufgefallen, als sich Bürger im Kreis Recklinghausen nach der Impfung in der Apotheke den QR-Code für den digitalen Impfausweis ausstellen lassen wollten. Die Apotheke verweigerte dies, da die Charge des Biontech-Impfstoffs als abgelaufen angezeigt wurde.
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Der Kreis Recklinghausen kann aber Entwarnung geben: In den kommunalen Impfstellen wurde kein abgelaufener Impfstoff verimpft. Die Impfungen sind regulär durchgeführt worden, so der Kreis weiter. Es handelte sich in diesen Fällen um eine Charge, bei der nicht das richtige Haltbarkeitsdatum im bundesweiten System hinterlegt war. Die Kreisverwaltung hat diesen Hinweis sofort an das Gesundheitsministerium weitergeben und um Korrektur gebeten. Der QR-Code kann ausgestellt werden, sobald der Bund die Korrektur im System durchgeführt hat.
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