Aachen/Gladbeck. Der Gladbecker Geiselnehmer darf das Gefängnis vorerst nicht mehr verlassen: Weil er einen Urintest verweigerte, wurde ein neuer Antrag abgelehnt.
Der als "Geiselgangster von Gladbeck" bekannte Hans-Jürgen Rösner darf vorerst nicht mit weiteren Ausflügen aus dem Gefängnis rechnen. Die Strafvollzugskammer der JVA Aachen hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt, weil Rösner sich geweigert habe, einen Urintest abzugeben. Das bestätigte die Leiterin der JVA Aachen, Reina Blikslager, unserer Redaktion.
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Rösners Anwalt Rainer Dietz bezeichnete die Entscheidung der JVA im Gespräch mit unserer Redaktion als "Schikane". Sein Mandant sei mehrfach der Aufforderung nachgekommen, eine Urinprobe abzugeben. Erst als er binnen vier Tagen zum zweiten Mal aufgefordert worden sei, habe er sich geweigert.
"Hier werden Herrn Rösner bewusst Steine in den Weg gelegt, um seine Resozialisierung zu verhindern", sagte Dietz. Er habe gegen die Entscheidung der JVA, Rösner Ausgänge zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit zu untersagen, Klage eingereicht.
Erster Ausgang nach 27 Jahren in Haft
Rösner war 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nachdem er mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen und anschließend Geiseln genommen hatte. Während der mehrtägigen Flucht durch Deutschland töteten die beiden zwei Geiseln und einen Polizisten.
Im vergangenen Jahr hatte Rösner das Gefängnis erstmals seit seiner Verurteilung verlassen dürfen. Begleitetet von drei Beamten und mit Hand- und Fußfesseln war er durch die Innenstadt von Eschweiler spaziert. (dor)