Gladbeck.. Arbeitnehmervertreter der Gladbecker Firma erzielen Vergleich vor Gericht. Betriebsräte fühlten sich gemobbt. Gewerkschaft kritisiert dubiose Vorgänge in dem Unternehmen, das Reinigungskräfte beschäftigt. Erst kürzlich ging es vor dem Arbeitsgericht um Einbehalten des Trinkgelds von Toilettenfrauen im CentrO.
Der Betriebsrat der Interclean Gebäudereinigung GmbH wird zum ersten Mal seit 2012 in einem ordentlichen Büro arbeiten können. In einem Vergleich endete gestern das Verfahren vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht. Der Betriebsrat hatte gegen den Arbeitgeber geklagt, der ihm weder Raum noch Ausstattung zur Verfügung gestellt hatte. Bis zur Wahl eines neuen Betriebsrates können die bisherigen Mitglieder eine 100 m² große Wohnung im Firmengebäude, Bahnhofstraße 26, als Büro nutzen. Danach muss Interclean dem neuen Gremium ein entsprechend ausgestattetes Arbeitszimmer mit 35 m² zur Verfügung stellen.
Das Gericht konnte nicht verstehen, warum der Arbeitgeber dem Betriebsrat kein geeignetes Büro zur Verfügung gestellt hat. Bereits im Juni 2013 hatte die Geschäftsführung vor dem selben Gericht erklärt, Räume umzubauen.
Die Skepsis bei den Arbeitnehmern bleibt, denn Interclean ist der Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. In einem Container, der im Sommer einem Brutkasten glich, musste der Betriebsrat tagen.
Immer wieder vertröstet
Betriebsratsvorsitzende Desdemona Eberlein: „In dem Raum standen ein Tisch und mehrere Stühle, draußen ein mobiles Bauarbeiter-Klo. Wir wurden immer vertröstet, wenn wir nach einem geeigneten Raum fragten.“ So fanden Sitzungen bei der Gewerkschaft IG BAU, in der Wohnung der Vorsitzenden oder sogar beim Anwalt statt. Für Interclean-Geschäftsführer Helmuth Barkowski sollte der Container nur eine temporäre Lösung sein. Sie galt noch im Winter, fiel aber mangels Heizung als Tagungsort aus.
Von den ursprünglich sieben Betriebsratsmitgliedern sind nur zwei verblieben. Viele gaben auf, weil sie sich gemobbt und unter Druck gesetzt fühlten. Die Methoden der Firma sollen Arbeitnehmer offensichtlich zermürben und sie von der Überflüssigkeit des Betriebsrates überzeugen. So erhielt die Vorsitzende (55) eine Abmahnung, die im Zusammenhang mit ihrem Betriebsratsmandat stand. In einem anderen Fall wirft man ihr Computerbetrug vor. Für Desdemona Eberlein ein konstruierter Fall, der auch sie einschüchtern solle.
Gewerkschaftssekretärin Gerlinde Schenk spricht von dubiosen Vorgängen im Unternehmen, die fast mafiöse Ausmaße erreichten. So würde Reinigungskräften, die eine Petition gegen „die Abzocke bei den Klofrauen“ unterschrieben hätten, mit Schadenersatzklagen gedroht. Im Verfahren muss Interclean jetzt offen legen, wie hoch die Beträge sind, die nach der Toilettenbenutzung auf dem Teller landen. Mitarbeiterinnen wehren sich dagegen, dass sie von diesem „Trinkgeld“ keinen Cent sehen.