Gelsenkirchen-Schalke. Vor Gericht landet ein Autofahrer nach einer Verfolgungsjagd. Über Rot gefahren zu sein, ist nicht der einzige Vorwurf in der Anzeige gegen ihn.

Ein Rotlicht-Sünder hat sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Die Flucht schien anfänglich zu gelingen, jetzt muss sich der Gelsenkirchener aber in einem Strafverfahren einem Richter stellen.

Polizeibeamte verfolgten am Freitag, 6. Dezember, einen Mercedes, nachdem der Fahrer gegen 14.40 Uhr an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße und Grenzstraße eine rote Ampel missachtet hatte. Daraufhin wollte die Streifenwagenbesatzung den Wagen stoppen. Der Fahrer ignorierte die Anhaltezeichen jedoch und flüchtete innerstädtisch über mehrere Straßen, wobei die Verfolger deutlich „erhöhte Geschwindigkeiten“ registrierten.

Flucht vor der Polizei: Einsatzkräfte finden Mercedes in Schalke - Fahrer (36) besitzt keine Fahrerlaubnis

Zwischenzeitlich verlor die Polizei den Flüchtenden aus den Augen, kurz darauf entdeckten Einsatzkräfte den Mercedes auf einem Parkplatz an der Grenzstraße. Ein 36-jähriger Gelsenkirchener erschien darauf, der zugab, das Auto gefahren zu haben und derzeit über keine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen. Das Auto wurde sichergestellt und abgeschleppt. Der Mann wurde anschließend zur Polizeiwache gebracht.

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Den Gelsenkirchener erwartet nun ein Strafverfahren. Neben dem Rotlichtverstoß wird „ihm auch ein unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen“ zur Last gelegt, teilte die Polizei mit. Das Gesetz sieht diesen Straftatbestand als erfüllt an, „wenn jemand mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Das greift auch bei „sogenannten Rennen gegen sich selbst“, auch als Solo- oder Einzelrennen bezeichnet.