Gelsenkirchen-Beckhausen. Eigentlich wollte Marvin Lengk aus Gelsenkirchen wieder seine „Halloween Horror Zone“ öffnen. Doch die Stadt verbietet es – ganz kurzfristig.

Marvin Lengk versteht die Welt nicht mehr. Wie in den vergangenen Jahren wollte der Gelsenkirchener auch in diesem Jahr wieder seine „Halloween Horror Zone“ in Beckhausen öffnen, doch daraus wird nichts. Wenige Tage vor der geplanten Eröffnung bekam Lengk Post von der Stadt: Die untersagte die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung.

„Das kam völlig ohne Vorwarnung“, sagt der 28-Jährige, der in diesem Jahr zum sechsten Mal die Türen für sein schauriges Spektakel hatte öffnen wollen. Eben erst war alles fertig gewesen, nach rund einem Jahr der ehrenamtlichen Vorbereitungen. Für Lengk und sein Team ist das Aus des Formates schmerzhaft. „Das tut schon weh, das ist ein echter Tiefschlag! Ich werde von Darstellern angerufen, denen kommen die Tränen. Und auch die Gäste sind entsetzt.“ Das Telefon stehe nicht mehr still. „Die Menschen können das nicht glauben. Ganze Kinderwohngruppen wollten uns besuchen kommen.“ Alles das droht nun auszufallen.

So begründet die Stadt Gelsenkirchen das Verbot

Schneewittchen trifft „Jason“ aus der Filmreihe „Freitag der 13.“: Wochenlang hatte das Team um Marvin Lengk für das Event geprobt.
Schneewittchen trifft „Jason“ aus der Filmreihe „Freitag der 13.“: Wochenlang hatte das Team um Marvin Lengk für das Event geprobt. © FUNKE Foto Services | Michael Korte

In diesem Jahr hätte der Gruselparcours unter dem Motto „Märchenwald“ gestanden, Lengk hatte bei seiner Planung Motive aus Märchen in die Welt des Horrors geholt. Neben Schneewittchen und der bösen Hexe hätten sich dann auch bekannte Filmhorrorgestalten dran gemacht, den Gästen einen ordentlichen Schrecken einzujagen. Und das in zwei Varianten: Bei Tageslicht in einer entschärften Version für Kinder – und nach Einbruch der Dunkelheit für Erwachsene. Im vergangenen Jahr schauten nach Lengks Schätzungen etwa 5000 Gäste vorbei. In diesem Jahr sollte es ab dem 25. Oktober losgehen. Doch daraus wird jetzt nichts.

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Der Grund für das Verbot: Die Fläche, auf der Marvin Lengk seine Horror-Zone betreibt, ist Grabeland, das er von der Stadt gepachtet hat. Laut dem Pachtvertrag darf er die Fläche „zum Anbau einjähriger Garten- und Feldfrüchte“ nutzen – ist aber nicht berechtigt, „Lauben, Ställe oder Baulichkeiten anderer Art, die mit dem Boden fest verbunden sind, zu errichten“, wie es in dem Schreiben der Stadt heißt. Außerdem habe er seine Parzelle mit angrenzenden Parzellen verbunden, Aufbauten und Pflasterungen vorgenommen sowie Strom- und Wasseranschlüsse gelegt. Ein Grill und eine Feuerstelle stellten darüber hinaus eine Brandgefahr dar.

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt die Veranstaltung noch beworben

„Dem Schreiben nach waren Mitarbeiter der Verwaltung ja vor Ort“, sagt Lengk. „Mir wurde gesagt, zu der Zeit seien auch Menschen im Garten gewesen. Uns hat aber keiner angesprochen“, beklagt er sich. Jetzt bittet er um Hilfe und hofft, dieses Jahr trotzdem noch einmal seine Horror-Zone anbieten zu können. Insbesondere die Kommunalpolitik habe sein Engagement ja immer begrüßt. „Wir haben die Horror-Zone seit 2018 betrieben und nie hat jemand etwas dagegen gesagt.“ Im Gegenteil: Die Stadt Gelsenkirchen habe die Veranstaltung in den sozialen Medien beworben. In der Tat: Noch im vergangenen Jahr hatte die Social-Media-Abteilung der Stadt Tipps zu Halloween gepostet – und dabei auch die Horror-Zone von Marvin Lengk verlinkt.

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Stadtsprecher Martin Schulmann zeigte Verständnis für die Enttäuschung von Lengk, blieb aber in der Sache hart. „Die Veranstaltung war von Anfang an nicht legal, alle Bauten, die er dort errichtet hat, sind nicht zulässig.“ Schulmann verwies auf den Pachtvertrag, den Lengk mit der Stadt geschlossen habe: „Dort ist ja alles genau festgelegt, er hätte wissen müssen, dass eine solche Veranstaltung auf einer Fläche, die als Grabeland ausgezeichnet ist, nicht gestattet ist.“

Einen Kompromiss wird es laut Verwaltung nicht geben

Im Grunde sei Lengk Opfer seines Erfolges geworden. „Unsere Abteilung wurde durch Werbevideos im Internet darauf aufmerksam“, erläutert Schulmann. Dort hätten die städtischen Mitarbeiter etwa gesehen, dass ein Gasgrill betrieben wurde, und dass ein Labyrinth auf den Pachtflächen errichtet worden sei. Daraufhin hätte man sich vor Ort einen Eindruck verschafft und sofort gesehen, dass Lengk gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen würde.

Einen Kompromiss sieht Schulmann nicht. „Wir haben nichts gegen die Veranstaltung – aber nicht auf Grabeland.“ Die Stadt habe ein Team, das Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen berate, an dieses könne sich Lengk gerne wenden. Dass das Social-Media-Team der Stadt im vergangenen Jahr Werbung für die Horror-Zone gemacht habe, ändere daran nichts: „Eine Bewerbung ist ja keine Genehmigung“, so Schulmann.