Gelsenkirchen. Die Bundespolizei richtet am 12. und 13. Oktober eine Verbotszone für gefährliche Gegenstände wie Messer im Gelsenkirchener Hauptbahnhof ein.
Die Bundespolizei erlässt an diesem Wochenende im Gelsenkirchener Hauptbahnhof ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen - wie etwa Messer. Zahlreiche Einsatzkräfte werden dort in der Zeit von Samstag, 12. Oktober, ab 13 Uhr bis zum frühen Sonntagmorgen um 6 Uhr umfassende Kontrollen durchführen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld rechnen.
Kontrollen der Bundespolizei in Gelsenkirchen und Dortmund
Grund für diese konzertierte Aktion, die in erweiterter Form auch am Dortmunder Hauptbahnhof durchgeführt wird, ist die Tatsache, dass die Bundespolizei in den vergangenen Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Hauptbahnhof Gelsenkirchen verzeichnen konnte. So wurde erst im September ein 23-Jähriger mit einer Schreckschusswaffe in einem einfahrenden Regionalexpress aufgegriffen. Anfang September konnte im Bahnhofsgebäude ein 54-Jähriger gefasst werden, der ein besonderes Militärmesser mit sich führte. Es gab noch zahlreiche weitere Vorfälle dieser Art, so die Bundespolizei.
Immer wieder stellten die Beamten in Einsätzen dort Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen sicher. Darunter waren Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, aber auch andere gefährliche Gegenstände wie ein Schlagstock.
Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol und Drogen kommt es in vielen Hauptbahnhöfen im gesamten Land immer wieder zu Konflikten, die eskalieren und dann teilweise mit Waffen wie Messern ausgetragen werden. Nicht selten sind bei diesen Auseinandersetzungen dann Schwerverletzte oder gar Tote zu beklagen.
Die Vorschrift an diesem Wochenende gilt im gesamten Gebäudekomplex des Hauptbahnhofes sowie an den Gleisanlagen für alle Personen, die dort anzutreffen sind. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Zwangsgeld bei Zuwiderhandlungen bis zu 200 Euro betragen kann. Bereits jetzt wird auch mithilfe von Plakaten im Hauptbahnhof auf das bevorstehende Verbot hingewiesen. Die Kontrollen werden sich aber nicht auf den U- und Stadtbahn-Bereich erstrecken, weil die Bundespolizei dort nicht zuständig ist. Messer und verbotene Gegenstände dürfen aber auch dort nicht mitgeführt werden.
Weitere Infos auch im Netz unter: www.bundespolizei.de.