Gelsenkirchen-Buer. Das Urteil im Prozess um ein Gelsenkirchener Schrotthochhaus ist jetzt rechtskräftig. So reagiert die Stadtverwaltung – und so geht es weiter.
Das ist eine gute Nachricht für die Stadt Gelsenkirchen: Das juristische Tauziehen um den Abriss des Schrotthochhauses an der Emil-Zimmermann-Allee ist beendet – und die Stadtverwaltung hat gewonnen. Jetzt können das Hochhaus sowie zwei angrenzende Gebäude bald abgerissen werden.
Bereits im März hatte das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht geurteilt, dass der Besitzer der Immobilien es hinnehmen muss, dass die Stadt die Schrottimmobilie abreißen lässt. Gegen diese Entscheidung hatte der Immobilienbesitzer zunächst einen „Antrag auf Zulassung der Berufung“ gestellt, wie es auf Juristendeutsch heißt. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes aber jetzt auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigte, wurde dieser Antrag Mitte Juni zurückgezogen. Das heißt: Das Urteil ist rechtskräftig.
Schon 2019 hatte die Stadt Gelsenkirchen den Abriss angeordnet
Zum Hintergrund: Bereits im Jahr 2019 hatte die Gelsenkirchener Stadtverwaltung unter dem damaligen Oberbürgermeister Frank Baranowski ein sogenanntes Rückbau- und Entsiegelungsgebot erlassen. Damit wird die Stadt ermächtigt, Firmen zu beauftragen, die Immobilien abzureißen; der Immobilieneigentümer wird an den Kosten dafür beteiligt. Juristische Grundlage dafür sind die Paragrafen 175 und 179 des Baugesetzbuches. Die betroffenen Immobilien (Emil-Zimmermann-Allee 1, Horster Straße 201-203) hatten zu diesem Zeitpunkt schon eine ganze Weile leer gestanden, Mieter waren also nicht betroffen.
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Allerdings geschah danach lange erst einmal nichts. Der Eigentümer der Immobilie wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen die Entscheidung der Stadt, zwischendurch sah es kurzzeitig so aus, als würde ein Investor die Immobilie kaufen und selbst abreißen. Diese Pläne zerschlugen sich aber wieder. Jetzt herrscht aber zumindest juristisch Klarheit.
Bis zum tatsächlichen Abriss kann es noch eine Weile dauern
Für die Stadt Gelsenkirchen ist das natürlich eine sehr gute Nachricht: „Wir haben uns super gefreut“, beschreibt Stadtsprecher Martin Schulmann die Gefühlslage im Hans-Sachs-Haus, als bekannt wurde, dass das Urteil Rechtskraft besitzt. Er bezeichnet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als „wegweisend, als Präzedenzfall“ – immerhin hätten sehr viele Verwaltungsjuristen in ganz Deutschland aufmerksam auf den Fall geblickt, der als Blaupause im Kampf vieler Kommunen gegen Schrottimmobilien dienen kann.
Ein wenig werde es aber trotz allem noch dauern, bis die Problemimmobilien in direkter Nähe zur A2 tatsächlich abgerissen werden. „Wir führen jetzt zunächst einmal Gespräche mit dem Eigentümer und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden“, beschreibt Schulmann das weitere Vorgehen der Verwaltung. Sollten diese Gespräche aber scheitern, könne und werde die Stadt irgendwann die Reißleine ziehen. „Dann werden wir ein Unternehmen mit dem Abriss der Immobilien beauftragen“, so der Stadtsprecher, „und dem Eigentümer am Ende die Rechnung präsentieren.“
SPD-Stadtverordneter kündigt Abrissparty für Nachbarn an
Da ein solch hoch dotierter Auftrag allerdings ausgeschrieben werden muss, sei nicht mit einem baldigen Anmarsch der Abrissbirnen zu rechnen. Dass die Tage des Schrotthochhauses allerdings gezählt sind, stehe außer Frage: Mit der Entscheidung des Eigentümers, nicht mehr gegen das Urteil des Gerichts vorzugehen, ist der Fall endgültig zugunsten der Stadt entschieden.
Für Lukas Günther, der für die SPD im Stadtrat sitzt, ist die Nachricht ein Grund zur Freude. „Das ist ein guter Tag für Gelsenkirchen und ein guter Tag für die Menschen im Lohmühlental“, sagte er. „Es besteht ja jetzt begründeter Anlass zur Hoffnung, dass dieser Schandfleck in absehbarer Zeit verschwindet.“ Günther freut sich schon auf die Einlösung eines Versprechens: „Ich habe immer gesagt: Wenn das Haus abgerissen wird, dann feiern wir eine Party mit der Nachbarschaft.“