Gelsenkirchen.

Die Zeiten für Besitzer von Schrottimmobilien werden härter: Die Stadt kann nun wirkungsvoller gegen Eigentümer von leer stehenden oder verwahrlosten Gebäuden vorgehen. Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat.

Die Neuregelung gibt der Verwaltung die Möglichkeit, Eigentümern von Schrottimmobilien, die ihre Gebäude verwahrlosen lassen, eine Abrissverfügung zu schicken und sie an den Abrisskosten zu beteiligen. „Damit sind Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden“, sagt Susanne Neumann, Bezirksvorsitzende der IG BAU. Die Gebäude würden oft die Wohnqualität im Quartier verschlechtern und die Entwicklung blockieren. Dem müsse man rechtzeitig vorbeugen.

IG appelliert an Gelsenkirchen

Angesichts der Gesetzgebung appelliert die IG BAU-Bezirksvorsitzende an die Stadt Gelsenkirchen, die Möglichkeiten offensiv zu nutzen. Ausdrücklich gehe es dabei aber nicht um Gebäude, die für kurze Zeit leer stünden und bei denen eine Modernisierung absehbar sei.