Gelsenkirchen. Die FSG hatte für die Unterkunft in Schaffrath nur vorläufigen Versicherungsschutz bis zum 1. April gewährt - zum Brand kam es dann am 9. Mai.
Hätte die Stadt Gelsenkirchen den Auflagen der Versicherung entsprochen, es wäre am 9. Mai trotzdem zum Brand in der Traglufthalle gekommen. Das teilte Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt am Donnerstag im Rat mit. Noch immer nicht geklärt ist die Frage des Versicherungsschutzes. Dieser war von der Feuerschadengemeinschaft (FSG) nur vorläufig bis zum 1. April dieses Jahres gewährt worden.
Zum Vergleich: Die Stadt Düsseldorf hat für zwei baugleiche Traglufthallen von anderen Unternehmen uneingeschränkten Schutz erhalten. Noch während die Stadt Gelsenkirchen mit der FSG über einen weiteren Versicherungsschutz verhandelte, kam es zum Feuer, das in einem unbewohnten Teil der Halle ausgebrochen war.
Nach Worten von Schmitt werde zurzeit bei der FSG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt geprüft, ob unter diesen besonderen Umständen nicht doch obligatorischer Versicherungsschutz bestehe. Noch zu klären ist auch, ob die Stadt nach dem Feuer die Miete für die Traglufthalle bis zum Vertragsende im Februar 2017 weiter zahlen muss und gegenüber Paranet zu Schadenersatz verpflichtet ist.