Gelsenkirchen..
Der Fall der Familie Tatari hat die Gemüter erhitzt. Viele Leser reagierten empört auf die Geschichte der Familie aus Ückendorf, deren Vater mit zwei Frauen zusammen lebt und mit ihnen acht Kinder hat.
Mit der einen ist er standesamtlich verheiratet, mit der anderen auf religiöser Basis liiert. Viele fragen: Ist die Vielehe in Deutschland nicht strafbar? Und wie kann es überhaupt sein, dass der Bundespräsident die Ehrenpatenschaft für ein Kind übernimmt, dessen Vater mit zwei Frauen zusammenlebt? Die wichtigsten Antworten.
Ist die Vielehe in Deutschland überhaupt erlaubt?
„Nach deutschem Recht ist eine Vielehe nicht erlaubt“, sagt Marion Penquitt, Standesbeamtin der Stadt. „Das besagt § 1306 des Personenstandsgesetzes.“ Im Fall der Familie handele es sich aber nicht um eine Vielehe, denn der Vater ist nur mit einer der beiden Frauen standesamtlich verheiratet. Was im Rahmen einer Religionsgemeinschaft geschlossen wird, habe rechtlich keine Relevanz und werde daher auch nicht geprüft.
Wer darf eine Ehrenpatenschaft beim Bundespräsidenten beantragen?
Das Bundespräsidialamt ist für die Vergabe der Ehrenpatenschaften zuständig. Dieses argumentiert, dass die Patenschaft dem Kind gilt und nicht den Eltern. „Die Ehrenpatenschaft kann in unserem Bürgercenter beantragt werden“, erklärt Stadtsprecher Oliver Schäfer. Den Antrag stellen können Familien, Vater oder Mutter eines siebten Kindes. Überspitzt dargestellt heißt das: Auch eine Mutter, deren Kinder von sieben verschiedenen Vätern abstammen, kann für das siebte Kind eine Patenschaft beantragen.
„Die genauen Familien- oder Lebensverhältnisse überprüfen wir nicht, dafür ist das Bundespräsidialamt zuständig“, weiß Schäfer. Dass ein Vater von acht Kindern, die er mit zwei Frauen hat, Geld vom Bundespräsidenten und der Stadt erhält, mag zwar moralisch verwerflich sein, rechtlich ist es aber legitim. Weitere Fälle von Vielehen seien der Stadt indes nicht bekannt, sagt Oliver Schäfer. Hierbei handele es sich um einen Einzelfall.
Inwieweit beeinflusst das Familienmodell die Entwicklung der Kinder?
„In meiner Arbeit ist mir ein solcher Fall bisher nicht begegnet“, sagt Methe Weber-Bonsiepen, Diplom-Psychologin und Erziehungsberaterin des Fachbereichs Kinder-, Jugend und Familie der Caritas Beratungsstelle Gelsenkirchen. Ob es zu einem Schaden für die Kinder komme, hänge von der Qualität der Beziehung ab, weiß die Expertin. „Wenn die Beziehung der Eltern harmonisch verläuft, muss man nicht um das Wohl der Kinder fürchten.“
Gute Qualität bedeute, Verlässlichkeit und Vertrauen zu vermitteln. Ist dies nicht gegeben, kann es zu Bindungsstörungen kommen. Ein mögliches Problem entstehe durch Reaktionen von außen. „So zu leben, wird mehrheitlich negativ bewertet, so dass viele ihre Vorbehalte ausdrücken – das kann zu Ausgrenzung führen und Kinder belasten.“ Dass die Kinder zu beiden Müttern „Mama“ sagen, kennt die Erziehungsberaterin von Patchwork-Familien. „Das ist nichts Ungewöhnliches.“
Wo gibt es Hilfe für betroffene Frauen, die sich aus einer Beziehung lösen möchten?
Hilfe gibt es bei mehreren Stellen in der Stadt. Erste Anlaufstellen sind das Frauenhaus: 201 100 (vor allem in Notfällen) oder die Frauenberatungsstelle an der Kirchstraße 14, 20 77 13. Auch das Internationale Migranten-Zentrum der Awo beantwortet Fragen betroffener Frauen, Paulstraße 4, 60 48 315.
Ist die Vielehe unter Muslimen weit verbreitet?
„Nein“, weiß Nezahat Kilinc, stellv. Vorsitzende des Integrationsrates und selbst Muslima. Sie stellt klar: „Im Koran steht nirgendwo, dass ein Mann mehrere Frauen ehelichen darf.“ Im Gegenteil: Auch dort gelte – wie in der Bibel – das Gebot „Du sollst nicht ehebrechen.“
„In der Türkei ist das nicht der Regelfall und auch nicht akzeptiert.“ In Gesellschaften, in denen Frauenrechte kaum Thema sind – etwa in arabischen Ländern – werde die Vielehe häufiger gebilligt, weiß Nezahat Kilinc. „Es kommt eben auf Bildung und Mentalität der Menschen an.“ Ein Fall, wie den der Familie Tatari, habe sie in Deutschland bisher noch nicht gesehen.
„Viele legen die Religion aus, wie es ihnen passt“, sagt Kilinc. So gebe es mündliche Überlieferungen, die besagen, dass ein Mann bis zu vier Frauen in die Familie aufnehmen darf. Entstanden sei dies in längst vergangenen Kriegszeiten, in denen viele Männer ums Leben kamen, Frauen und Kinder versorgt werden mussten. Auch Zwang spiele eine Rolle. „Welche Frau akzeptiert schon freiwillig eine Nebenbuhlerin?“