Plettenberg/Gelsenkirchen. Der in Plettenberg wohl zu Tode misshandelte Junge (1) stammt aus Gelsenkirchen. Die Stadt hatte das Kind aus seiner leiblichen Familie genommen.

Der anderthalb Jahre alte Junge, der in Plettenberg offenbar schwer misshandelt wurde und am 2. Januar beim Transport in die Universitätsklinik Essen starb, stammte aus Gelsenkirchen. Die Stadt hatte das Kind im Juli 2018 aus der Familie geholt. Seit August 2018 lebte es bei einer professionellen Pflegefamilie in Plettenberg. Der Pflegevater wurde vergangenen Freitag wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft genommen.

„Die Stadt steht in Kontakt mit den leiblichen Eltern und hat entsprechende Hilfe angeboten“, betont Stadtsprecher Martin Schulmann. Der Junge war körperlich behindert, eine Entwicklungsverzögerung wurde festgestellt. Zudem lebte er in schwierigen familiären Verhältnissen.

Eltern das Sorgerecht entzogen

Die Stadt Gelsenkirchen hatte das Kind daher im Sommer zunächst vorläufig in Obhut genommen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen wurde den Kindeseltern dann die elterliche Sorge entzogen. Über den freien Jugendhilfeträger Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH konnte anschließend eine geprüfte Westfälische Pflegefamilie (WPF) gefunden werden, die eine pädagogisch geschulte Betreuung sicherstellen sollte, erklärt Schulmann  das Verfahren. Und er sagt auch das: „Es sah aus, als würde es gut laufen.“

„Wir sind tief erschüttert über diesen dramatischen und tragischen Todesfall. Selbstverständlich werden wir mit dem zuständigen Jugendamt und den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten und unsere Dokumentation zu diesem Fall diesen Institutionen vollständig offen legen, um den Fall aufzuklären“, erklärte die Lebenshilfe NRW Montag und stellt fest: „Aus der Beratung und Begleitung der Pflegefamilie sind keine Anzeichen von Gewalteinwirkung, Überlastung und Überforderung bekannt oder ersichtlich geworden.“

Auch bei der Stadt zeigt man sich erschüttert. Für die Mitarbeiter sei der Tod des Kindes einer der schlimmsten denkbaren Fälle. Aus Sicht der Verwaltung  hat es in dem Fall maßgeblich durch die Lebenshilfe  „gerade in der Anfangsphase“ eine engmaschige Betreuung gegeben. Die Stadt geht von 20 gemeldeten Besuchen – auch mit Beteiligung des Jugendamtes –  aus. „Es gab keinerlei Hinweise darauf, dass irgendetwas im Argen liegt“, betonte auch Schulmann. Einen gemeinsamen Besuch hatte es zuletzt am 6. Dezember 2018 gegeben. „Dabei wurde festgestellt, dass das Pflegekind gut versorgt ist und Fortschritte macht.“

Getöteter Säugling in Mülheim: Strafprozess im März

2018 starb ein acht Monate alter Säugling in Mülheim. Das Kind und seine Eltern waren zuvor durch das Jugendamt Gelsenkirchen betreut worden. Dem 23 Jahre alten Vater wird vorgeworfen, seiner Tochter Ende April 2018 so starke Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass sie noch in derselben Nacht im Essener Uniklinikum starb.

Die Anklage lautet auf Totschlag. Vor dem Landgericht Duisburg beginnt am 12. März der Strafprozess. Der Mann lebte mit der minderjährigen Mutter und dem Kind in einer Wohnung. Die Familie war kurz zuvor aus Gelsenkirchen nach Mülheim gezogen. Mutter und Kind lebten  davor in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Gelsenkirchen.