Solange ein Wagen keine Gefahr darstellt – etwa auslaufendes Öl – ist es schwer, einen „ewig“ parkenden Pkw, entfernen zu lassen – sagt Anwältin Stefanie Hillmann von der Kanzlei Kempgens / Brunnengräber.


Erschwerend: Privatgelände. Man könnte auf den Abschleppkosten sitzen bleiben, für Schäden haftbar gemacht werden.