Gelsenkirchen. Weil der Gelsenkirchener Bergmann Christian Link öffentlich vor den Gefahren des Giftmülls unter Tage gewarnt haben soll, erteilte ihm das Unternehmen Deilmann-Haniel RAG-weites Anfahrverbot. Das will der 47-Jährige jedoch nicht auf sich sitzen lassen und legte Widerspruch ein.
Ein Gütetermin zwischen dem Gelsenkirchener Bergmann Christian Link (47) und dem Schachtunternehmen Deilmann-Haniel vor dem Arbeitsgericht Dortmund scheiterte. Dem Fördermaschinisten, der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als „Leiharbeiter“ in stillgelegten Bergwerken der RAG im Ruhrgebiet tätig ist, war Ende Januar ein RAG-weites Anfahrverbot erteilt worden. Link hatte öffentlich vor den Gefahren des Giftmülls unter Tage gewarnt.
Dagegen hatte der 47-Jährige vor dem Arbeitsgericht Widerspruch eingelegt. Deilmann-Haniel führte vor Gericht an, dass der Gelsenkirchener die RAG als Kundin von Deilmann-Haniel „öffentlich in Misskredit“ gebracht habe, was für das Unternehmen mit „erheblichem wirtschaftlichem Risiko und schon eingetretenen Verlusten verbunden ist“.
Hecken schneiden und das Gelände kehren
Nach Auffassung der Richterin ist die Abmahnung „zu unbestimmt“, beide Parteien sollen nun am 24. Juni vor Gericht Stellung nehmen (AZ 7 Ca 607/14). Solange muss der Bergmann schweigen und darf sich zum Thema „Gefahren des Giftmülls unter Tage“ öffentlich nicht äußern.
Das RAG-weite Anfahrverbot besteht weiterhin. Da Link sich „beharrlich weigert, einen vergleichbaren freien Arbeitsplatz für ein Bauvorhaben in Russland“ (Deilmann-Haniel) anzunehmen, hat das Unternehmen den Leiharbeiter für die Landschaftspflege auf einem Zechengelände in Dortmund eingesetzt. Dort schneidet er jetzt Hecken und kehrt auf dem Gelände.
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