Gelsenkirchen.

Einen Lebensmittel-Supermarkt wollte der Ahag-Eigentümer Gladen auf seinem Grundstück Cranger Straße Ecke Vom-Stein-Straße errichten. Daraus wird nichts. Auch der Bau des Finanzzentrums war dort im Gespräch.

Dreimal hatte das Unternehmen schon 2007 über Bauvoranfragen versucht, einen Teil des Ahag-Grundstückes zu bebauen. Gegen die negativen Bescheide der Stadt hatte Gladen geklagt. Jetzt wies das Verwaltungsgericht alle drei Klagen ab.

In der Nähe des Grundstücks befinden sich auch Wohnungen. Detailliert hatte Gladen in der ersten Bauvoranfrage beschrieben, wie er das 1800 qm große Gelände mit einem Vollsortiment-Supermarkt bebauen will.

Antrag nicht bescheidungsfähig

Die Stadt stellte den Antrag mit der Begründung zurück, den Bebauungsplan ändern zu wollen. Das Gericht hielt den Antrag ohnehin nicht für bescheidungsfähig, weil eine Immissionsprognose fehlte. Die ist wegen der Nähe zur Wohnbebauung zwingend erforderlich.

Die möglichen Bauherrn reichten eine zweite Bauvoranfrage ein, in der sie ohne Angaben von Größen pauschal das Grundstücksdreieck als vorgesehene Baufläche angaben. Kammervorsitzender Dr. Peter Henke erstaunte die vielfältig umrissene Größe des Vorhabens. Diese Bandbreite an möglicher Baufläche sei ziemlich einmalig in einer Bauvoranfrage. In dieser Form war sie nicht genehmigungsfähig. Die Stadt hatte auch diese Anfrage mit der gleichen Begründung zurückgewiesen. Um den Einzelhandel zu stärken, werde in einem neuen B-Plan auf jeden Fall der Bau eines Lebensmittel-Supermarktes ausgeschlossen sein.

Chancen auf Schadensersatz sind gering

Die dritte Bauvoranfrage hatte die Stadt zunächst negativ beschieden, den Bescheid später widerrufen und statt dessen einen Zurückstellungsbescheid erteilt. In diesem Fall, so das Gericht, habe der Kläger keine Klagebefugnis. Selbst wenn der Widerruf vom Tisch sei, stünde noch die Ablehnung durch die Stadt im Raum.

Die Chancen auf Schadensersatz für den verhinderten Bauherrn sind äußerst gering, weil seine Bauvoranfragen ungeeignet waren für einen Bescheid. Den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan hat der Rat im Januar dieses Jahres gefasst.