Gelsenkirchen. 20 Prozent der anspruchsberechtigten Familien ein monatliches Betreuungsgeld von 100 Euro, vom kommenden August an werden es 150 Euro sein. Für rund 35 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe entfällt der Anspruch, da sie eine Kita besuchen bzw. Tagesmutter haben.
Seit Einführung des Betreuungsgeldes für Mütter und Väter, die ihr Kleinkind nicht in eine Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben, sind bei der Stadt 887 Anträge eingegangen, von denen 817 bewilligt wurden. Damit erhalten 20 Prozent der anspruchsberechtigten Familien ein monatliches Betreuungsgeld von 100 Euro, vom kommenden August an werden es 150 Euro sein.
Diese Zahlen nannte Alfons Wissmann, Referatsleiter Jugend und Familie, auf Anfrage der WAZ Gelsenkirchen. Grund für die Ablehnung von 70 Anträgen ist, dass die Kinder vor dem Stichtag (1. August 2012) geboren wurde. Die Regelung gilt für Kinder im Alter von 15 Monaten bis drei Jahren. In Gelsenkirchen sind das aktuell 4100 Kinder. Für rund 35 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe entfällt der Anspruch, da sie eine Kita besuchen bzw. Tagesmutter haben.
„Was mit den anderen (45 Prozent, Anmerk. der Red.) anspruchsberechtigten Familien ist, können wir nicht sagen“, so Wissmann, der die staatliche Investition in Familien begrüßt, es aber für effektiver hält, „Kitas personell auszustatten, damit die Kinder etwas davon haben, als dass das Geld in die Elternhände fließt. Wir wissen ja nicht, ob das Geld den Kindern zu Gute kommt, in die Haushaltskasse fließt oder das Auto davon abgezahlt wird. Für 150 Euro im Monat bleibt jedenfalls niemand, der berufstätig ist, zu Hause.“
Anrecht auf die Leistung
Hartz-IV-Empfänger haben zwar ein Anrecht auf die Leistung, sie wird jedoch komplett auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das Integrationscenter Gelsenkirchen (IAG) führt Hartz-IV-Empfänger, die Betreuungsgeld beziehen, nicht gesondert auf. „Wir halten unsere Mitarbeiter explizit an, nicht auf das Betreuungsgeld aufmerksam zu machen. Wir drängen darauf, dass arbeitslose Mütter sich beruflich qualifizieren“, so Geschäftsführer Reiner Lipka.
Bis zum Stichtag 30. Juni 2014 wurden landesweit 60 885 Anträge für das Betreuungsgeld bewilligt.