Gelsenkirchen. Seit Februar sind die „angemessenen Kosten der Unterbringung“ für Leistungsempfänger gestützt auf empirica-Ergebnisse angepasst. Mit einer Ausnahme nach unten.
Angemessen Wohnen mit Grundsicherung – das sei an sich schon nicht einfach, da etwas Passendes zu finden. Meinen Sandra Stoffers und Joachim Sombetzki von der Initiative „Stellen anzeigen“. „Es gibt zu wenig Wohnungen für den Personenkreis“, sagen sie. Und der ist bekanntlich gerade in Gelsenkirchen besonders groß: Leistungsempfänger nach SGB II (Hartz IV) und Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind bei Mietverhältnissen auf die öffentliche Hand angewiesen.
Seit die Stadt in Anlehnung an eine in Auftrag gegebene Untersuchung der Firma empirica zu Jahresbeginn die Mietobergrenzen angepasst hat, legen Stoffers und Sombetzki den Finger in die Wunde. Denn: Die Obergrenzen sind – mit einer Ausnahme – gesunken.
Der zwei-Personen-Haushalt auf maximal 65 Quadratmetern etwa um 12,85 auf 370 Euro. Einer dreiköpfigen Bedarfsgemeinschaft (maximal 80 qm) stehen laut empirica angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) in Höhe von 450 Euro zu – statt bisher 471,20 Euro. Einzige Ausnahmen im Kürzungsreigen bildet der vierköpfige Haushalt (95 qm), für den die Mietobergrenze um 9,45 auf 550 Euro steigt. Bei Inkrafttreten am 1. Februar hatten laufende Leistungsfälle Bestandsschutz.
„Die Bruttokaltmiete liegt aktuell durchschnittlich bei 315 Euro für Einpersonenhaushalte“, sagt Joachim Sombetzki. Zum Vergleich: Die Stadt zahlt seit Februar für „Neufälle“ 290 Euro (Minus 5,50 Euro). Und Sandra Stoffers bemängelt, dass die tatsächlichen Mietpreise den Untersuchungszeitraum von empirica – die Beraterfirma hat den Markt 2013/14 sondiert – längst überholt hätten. Außerdem seien die Nebenkosten nicht vorausschauend berücksichtigt worden. Sie folgert: „Die KdU muss jetzt schon angehoben werden. Man sollte die Kosten der Unterkunft auf Stand Januar 2015 setzen und neu prüfen.“ Abgesehen davon, dass die KdU nicht „Opfer städtischer Sparmaßnahmen“ werden dürfe, werde die Gruppe der Hartz IV-Empfänger durch Bestands- und Neuregelung obendrein gespalten. Die Vertreter von „Stellen anzeigen“ sind im übrigen davon überzeugt: „Der Rat hätte entscheiden müssen, ob es diese empirica-Studie geben soll.“
Die nächste Untersuchung der Mietobergrenzen für Leistungsbezieher ist nach Informationen des Sozialdezernats für Anfang 2017 vorgesehen. „Hierbei werden für die Richtpreisbestimmung analog der Erstauswertung (1. Juli 2013 - 30. Juni ‘14) sämtliche Mietwohnungsangebote herausgefiltert, die in GE zwischen 1. Juli 2015 und 30. Juni 2016 inseriert wurden.“