Gelsenkirchen. Der Ehrenrat des FC Schalke hat sich mit dem Vertrag zwischen dem Club und der Ticketbörse viagogo befasst. Das Gremium sah die Beschwerde der Vereinsmitglieder als zulässig an, aber in der Sache unbegründet. Am 15. Juni soll es zu einem Treffen zwischen Vorstand und Fanbeauftragten kommen.
Alexander Jobst ist fast am Ende seiner Geduld angelangt. „Wenn es in Sachen viagogo um diese drei Worte aus dem Leitbild geht, Dialog auf Augenhöhe, dann hat sich der FC Schalke 04 nichts vorzuwerfen“, stellt der Vorstand Marketing des Fußball-Bundesligisten fest. „Wir haben uns sehr bemüht, einen Termin mit den Gegnern, den Gründern der viaNOgo-Plattform, zu finden und festgemacht.“
Am Samstag, 15. Juni, treffen sich Jobst und der Fanbeauftragte Patrick Arnold mit Frank Zellin und Michael Eckl. „Wir hatten zunächst einen Termin unter der Woche vorgeschlagen, den die beiden nicht wahrnehmen konnten. Also haben wir ihren Wünschen entsprechend einen neuen gefunden, der ihnen passt“, so Jobst.
Argumente austauschen
In dem Gespräch wolle er mit Zellin und Eckl Argumente sachlich austauschen und ausführlich darlegen. „Nicht mehr, aber auch nicht weniger“, sagt der Vorstand, denn rechtens sei das Geschäft mit der Ticketbörse, daran habe niemand im Vorstand oder Aufsichtsrat einen Zweifel gehegt.
Dies hat mittlerweile auch der Ehrenrat des FC Schalke 04 so entschieden. Er befasste sich als höchstrichterliche Vereinsinstanz mit der Thematik, weil Mitglieder eine Beschwerde formuliert hatten, durch die sie festgestellt sehen wollten, dass der Vertragsabschluss zwischen dem Verein und der Firma viagogo als satzungswidrig einzustufen sei und damit wieder aufgehoben werden müsse.
"Vertragsabschluss an den Grenzen des Leitbildes"
In der Begründung heißt es dazu, dass die Beschwerde der Vereinsmitglieder zulässig, in der Sache jedoch unbegründet sei. Außerdem erkennt der Ehrenrat an, dass die von den Beschwerdeführern aufgezeigten „Mondpreise“ bei Ticketverkäufen aus der abgelaufenen Saison Anlass zu Zweifeln und Bedenken geben. Nicht wenige Fallbeispiele würden grenzwertig erscheinen, hätten aber mit dem ab 1. Juli 2013 für Schalke 04 geltenden Vertrag nichts zu tun.
In der Bewertung selbst ließ das Gremium keine zweite Meinung zu: Der Vertragsabschluss sei nicht juristisch angreifbar, satzungsgemäß und könne nicht durch das Leitbild in Frage gestellt werden, das nicht Satzungsinhalt sei, hieß es da. Genau so sieht es auch Alexander Jobst: „Der Vertragsabschluss ist regelkonform, wenn er sich auch an den Grenzen des Leitbildes bewegt. Das gebe ich zu.“
Höchste Instanz des Vereins
Der Ehrenrat ist dazu befugt und berechtigt, die Neufassung von Beschlüssen durch Vereinsorgane anzuordnen, soweit er deren Rechtswidrigkeit feststellt.
Vorsitzender des Gremiums ist Dr. Peter Paziorek, Ex-MdB und früherer Regierungspräsident zu Münster. Weitere Mitglieder sind Hans-Joachim Dohm, Volker Stuckmann, Manfred Kreuz und Dr. Herbert Tegenthoff.