Nach der Sommerpause beginnt für viele die Ausbildungszeit. Und für manch junge Leute damit ein Problem: Der Ausbildungsplatz ist zwar gefunden, man muss dafür aber umziehen und den elterlichen Haushalt verlassen. Bei einer Berufsausbildung in einer anderen Stadt kann die Arbeitsagentur allerdings unterstützen. Weil die Ausbildungsvergütung alleine kaum für Lebensunterhalt, Unterbringung, Fahrtkosten und Lernmittel reicht. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit eine wichtige Hilfe sein.

BAB können Jugendliche bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Jugendliche über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie auch dann gefördert werden, wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben.

Auch bei Zweitausbildungen ist es möglich BAB zu beantragen. Aufgrund der erforderlichen Voraussetzungen empfiehlt es sich aber immer, vorher einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zu vereinbaren.

Ferner können Jugendliche BAB beantragen, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen oder behinderte und benachteiligte junge Männer und Frauen, denen von der Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend gezahlt. Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet. Wer selbst prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zustehen könnte, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen. Der ist zu finden unter der Adresse: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur zu stellen. Um eine unverzügliche Bearbeitung abzusichern, sollte auch die Abgabe vor Ausbildungsbeginn persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnort erfolgen.