Gelsenkirchen. Auch in zweiter Instanz hat Wilfried Katanek (71) verloren: Nach dem Verschwinden von 2000 Euro von seinem Konto hat er kein Anrecht auf Erstattung der Bank.
Das Landgericht Düsseldorf erklärte Freitag nach der Verhandlung, „die Gesamtumstände“ sprächen dafür, „dass mit Ihrer EC-Karte und PIN etwas schief gelaufen ist.“
Der Gelsenkirchener Rentner hatte nach einer Tunesienreise entdeckt, dass dort jemand am Automaten Geld von seinem Konto geholt hatte. Seine Reklamation hatte keinen Erfolg. Seine Bank erklärte, der Fehler müsse bei ihm liegen, da das Geld mit Karte und PIN geholt wurde. Anderes müsse er beweisen. So sahen das auch das Amts- und jetzt das Landgericht.
Weitere Abhebungen
Katanek ärgert das: Die Bank habe nichts für die Aufklärung getan. Die beruft sich auf die zwischengeschaltete Vermittlungsfirma. Die sage, alles sei korrekt gelaufen. Mit der tunesischen Bank habe man keinen Kontakt. Kataneks Anwalt fragte: „Soll ein Kunde die Sache selbst aufklären?“
Wegen weiterer Abhebungen wird es noch einen Prozess geben. Dafür will der Anwalt die Vermittlungsfirma befragen.