Gelsenkirchen.. Die sehbehinderten Claudia Hemmis und Angelika Albrecht-Masuhr aus Gelsenkirchen wurden bereits mehrmals von Taxifahrern nicht mitgenommen. Die Fahrer weigerten sich jedes Mal wegen Blindenhund Donna. Die einen fürchteten zerkratzte Sitze, die andere schoben eine Hundehaarallergie vor.
Ein Auto hält. Tür auf, Tür zu, drei Schritte vor ... und schnell wieder zurück. Tür auf, Tür zu, Motor an. Das Auto startet durch – ohne die beiden blinden Frauen und Hund Donna mitzunehmen. Spitze des Eisbergs. Die in Buer an der De-la-Chevallerie-Straße so feige Stehengelassenen können nicht einmal Fahrzeug und Fahrer beschreiben.
Claudia Hemmis (62) und Angelika Albrecht-Masuhr (60) haben dieses akustische Szenario noch gut in Erinnerung. Doch nicht jeder der Taxifahrer, der in den vergangenen Jahren die Mitnahme der ausgebildeten Blindenführhündin verweigert hat, rauschte sprachlos davon.
Taxifahrer haben Angst um Ledersitze
Einer habe den beiden mal empört berichtet, dass ihm ein Hund die Ledersitze verkratzt hätte und er deshalb keinen Vierbeiner mehr mitnehmen würde. Ein anderer bot an, die treue Donna im verschlossenen Kofferraum zu transportieren. „Ein Ding der Unmöglichkeit“, sagen die Frauen. Allein in diesem Monat, berichtet Claudia Hemmis, sei es zweimal passiert, „dass der Taxifahrer kommt, hält, den Hund sieht und sagt: ,Ich nehme keine Hunde mit’ und sich dann vom Acker macht“.
Auch Angst, Hundehaarallergie oder religiöse Aspekte könnten Gründe für die Ablehnung des Hundetransports sein, habe ihnen mal ein Fahrer vertraulich erzählt. Allerdings: Die Taxifahrten, um die es im speziellen Fall geht, sind die zum Kirchlichen Bildungszentrum für Gesundheitsberufe im Revier in Ückendorf. Dort unterrichten die Zwei ehrenamtlich seit knapp fünf Jahren. An jeweils vier Terminen im Frühjahr und im Herbst machen sie Schüler mit den besonderen Anforderungen sehbehinderter oder blinder Menschen vertraut. Die Schule kümmert sich um die Taxifahrten und meldet dabei ausdrücklich zwei blinde Passagiere und einen Blindenhund an.
Fahrer müsste auf Hund vorbereitet sein
Die WAZ fragte bei Taxi Gelsen nach, dem über 50 Taxi-Unternehmen angeschlossen sind. Ein Angestellter sagte, wenn Fahrten mit einem (Blinden-)Hund bestellt würden, gebe eine Disponentin das mit dem Hinweis auf das Tier weiter. So dass die Fahrer eigentlich auf einen Hund vorbereitet sein müssten. Grundsätzlich sei bei dem Problem der beiden Frauen an erster Stelle das Ordnungsamt zuständig. Wenn die Beschwerde zeitnah erfolge, könne der Fahrer ausfindig gemacht werden, „und wir kriegen ihn an den Hammelbeinen“.
In der Tat gibt es im Referat Recht und Ordnung eine Taxiüberwachungsstelle, die unter anderem für die Einhaltung der Beförderungsrichtlinien zuständig ist. Anruf genügt!