Gelsenkirchen..
Vom „Beginn Ihrer Gewinner-Zeit“ kann keine Rede sein. Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins „WIN!“, das „Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel“ zu „Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends“ verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus.
„Wer ein Schreiben mit ‘vielen Dank für das freundliche Telefonat’ in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma „Gewinner-Zeit“ jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen“, rät Ute Helfferich von der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen.
Sie warnt vor einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche, mit der der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit versucht, ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen. Bei der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen häufen sich die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von „Gewinner-Zeit“ an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten.
Verbraucherzentrale rät zu schriftlichem wiederspruch
Das Perfide an Post und Plausch: „Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind so datiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten“, beschreibt Ute Helfferich die Masche.
Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie keinem Vertragsangebot von Gewinner-Zeit zugestimmt haben, sollten die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist, rät die Verbraucherzentrale. Rechtlichen Rat im Zweifelsfall gibt es in der Luitpoldstraße 17. Ein kostenloses Musterschreiben, mit denen unberechtigte Forderungen zurückgewiesen werden können, bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/win-musterbrief an.