Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthält neue Regeln zur Barrierefreiheit. Der Gesetzgeber hat eine politische Zielbestimmung im PBefG verankert.

Die Aufgabenträger werden darin verpflichtet, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, schon bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland auszudehnen.