Gelsenkirchen.. Aber das Wertguthaben wird ausgezahlt. Schlecker hatte Beträge über eine Pensionskasse versichert. 68 Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Nur geringe Chancen auf Abfindung.
Schlecker-Akten stapeln sich in den vier Kammern des Arbeitsgerichts. 68 entlassene Frauen der Drogeriemarktkette haben gegen ihre Kündigung geklagt. Die Gütetermine enden fast alle mit der gleichen Tendenz. Nach dem Stilllegungsbeschluss und der Abwicklung der verbliebenen Filialen erscheinen Abfindungszahlungen für die ehemaligen Mitarbeiter wenig realistisch.
Die Schlecker-Anwälte schließen sie aus. Es geht um die Interessen der Frauen, die in der ersten Schließungswelle entlassen worden sind. Anwälte der Klägerinnen bestreiten eine wirksame Erklärung der Massenentlassung. Auch bezweifeln viele ehemalige Mitarbeiter, ob die Sozialauswahl vor der erfolgten Kündigung nach gerechten Kriterien erfolgt ist. Von Vetternwirtschaft ist die Rede. So existierten Betriebe, in denen es keinen Betriebsrat gab. In diesem Fall ist die Namenliste für die Sozialauswahl unwirksam. Dass in den verbliebenen Filialen heute überwiegend Betriebsräte arbeiten, scheint eine logische Konsequenz des erhöhten Kündigungsschutzes von Arbeitnehmervertretern zu sein.
Weiterbeschäftigung kein Thema
Eine Weiterbeschäftigung ist nach der Insolvenz mittlerweile kein Thema mehr. So kann es für die Frauen nur noch darum gehen, das Ende des Beschäftigungsverhältnisses um einige Monate hinauszuschieben. Viele Hoffnungen können sich auch Mitarbeiterinnen in den sogenannten XL-Läden nicht machen. Sie sind wohl als wirtschaftliche Einheit mit den Schlecker-Filialen zu sehen. Im Oktober werden die Schlecker-Frauen in zahlreichen Kammerterminen Klarheit gewinnen.
Ausverkauf bei Schlecker
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Nur bedingt abgesichert sind Mitarbeiterinnen, die sich in Altersteilzeit befanden, als ihr Arbeitgeber insolvent wurde. Margret B. hat 34 Jahre bei Schlecker gearbeitet, war Filialleiterin in Geschäften an der Haupt- und Bahnhofstraße. Die passive Phase hätte sie im April 2013 mit ihrem Eintritt ins Rentenalter beendet. 82,5 Prozent vom Netto-Gehalt bezog Margret B. sowohl in der aktiven Arbeitszeit als auch in der Passivphase. Mitte April teilte man ihr mit, dass „ein Störfall“ eingetreten sei. Im 1. Schreiben wurde ihr aus „sozialrechtlichen“ Gründen gekündigt, mit der Aufforderung, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. 14 Tage danach erhielt sie die Mitteilung, dass sie „arbeitsrechtlich“ nicht gekündigt sei. Seit 16. April erhält sie kein Gehalt mehr, bezieht Arbeitslosengeld. Auch Altersteilzeit rettet Margret B. bei einer Insolvenz nicht den Arbeitsplatz. Das angehäufte Wertguthaben wird ihr allerdings ausgezahlt. Schlecker hatte es durch Einzahlung in eine Pensionskasse versichert. So recht glauben kann die 64-Jährige noch nicht daran. Margret B.: „Die haben mir erst einmal mitgeteilt, dass das Geld noch nicht überwiesen werden kann.“
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