Essen. Um Strafanzeige zu erstatten, wendet sich eine 21-Jährige an die Bundespolizei in Essen. Die stellt fest, dass ein Haftbefehl gegen sie vorliegt

Sie wollte Anzeige erstatten, wurde aber selbst mit einem Haftbefehl gesucht: Eine 21-jährige Syrerin wurde am Dienstagabend (22.10.) von der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof festgenommen. Die Frau hatte die dortige Wache aufgesucht. Den Beamten gegenüber gab sie an, sie wolle Strafanzeige erstatten, denn eine ihr unbekannte Person habe ihr Profilbild in sozialen Medien kopiert und verbreite dessen Inhalte.

Bei der Überprüfung der Personalien der Hagenerin stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Hagen per Haftbefehl nach ihr fahnden ließ. Das Amtsgericht Hagen hatte die Gesuchte im April 2024 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

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Da die Verurteile bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 500 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch auf eine Haftantrittsladung reagiert hatte, war sie zur Festnahme ausgeschrieben worden.

Die Bundespolizisten boten ihr an, eine Person über die Festnahme zu informieren. Daraufhin kontaktierte die Frau ihren Freund. Da auch dieser die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, nahmen die Beamten die 21-Jährige fest. Vergebens war ihr Weg zur Wache allerdings nicht: Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen eine unbekannte Person wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz ein.

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