Essen-Stadtwald. Durch die lang geforderte Erhaltungssatzung für das historische Ensemble ergeben sich Einschränkungen für Hauseigentümer. Das passt nicht jedem.
Im Januar trat die Erhaltungssatzung für die historische Eyhof-Siedlung in Essen-Stadtwald in Kraft. Jahrelang hatten Bürger dafür gekämpft, hatten Unterschriften gesammelt, Aktionen durchgeführt und Architektur-Experten zu Rate gezogen. Doch was die einen als Erfolg feiern, sehen andere als Einschränkung ihres Gestaltungsfreiraums. Einige erwägen sogar den Rechtsweg, um geplante Veränderungen an ihren Gebäuden dennoch durchsetzen zu können, andere sprechen von „Entmündigung“. Dass nicht alle von der neuen Satzung begeistert sind, wurde jetzt bei einer Informationsveranstaltung deutlich.
Der Charakter des historischen Ensembles in Essen-Stadtwald soll erhalten bleiben
Für die Befürworter ist die Satzung ein geeignetes Mittel, den Charakter des historischen Ensembles zu bewahren und den Erhalt einer Häuserzeile an der Angerstraße zu sichern. Diese wollte die damalige Eigentümerin, die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft, abreißen und durch Neubauten ersetzen. Die Erhaltungssatzung sorgt dafür, dass bauliche Veränderungen im Geltungsbereich genehmigt werden müssen. Das kann den Abriss von Gebäuden erschweren, wenn auch nicht sicher verhindern.
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Für die Häuser an der Angerstraße ist das Thema Abriss inzwischen vom Tisch: Die städtische Wohnungsgesellschaft Allbau hat die Häuser gekauft und will sie sanieren. Die Erhaltungssatzung hat jedoch auch Auswirkungen auf private Hauseigentümer in der Eyhof-Siedlung, die Veränderungen an ihren Gebäuden planen. Darauf war im Vorfeld wiederholt hingewiesen worden, seitens der Stadt, aber auch vom örtlichen CDU-Ratsherrn Sven Köhler.
Jetzt wird ein Gestaltungshandbuch erstellt, das Hausbesitzern, aber auch Architekten und Handwerkern als Leitfaden dienen und Hilfestellung geben soll, was künftig möglich ist und was nicht. Vertreter und Vertreterinnen des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt sowie des beauftragten Gutachterbüros Stadtguut informierten jetzt in der Albert-Einstein-Realschule über den aktuellen Zwischenstand des Gestaltungshandbuches und über den weiteren Verlauf des Vorhabens.
Die neuen Spielregeln für die Essener Siedlung gefallen nicht jedem
Dabei wurde klar: Die neuen Spielregeln stoßen auch auf Widerstand. Hauseigentümer haben Angst, ihre Pläne nicht umsetzen zu können, fürchten zudem lange Genehmigungsphasen. Einige drohten an, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten, falls ihre Umbauwünsche nicht genehmigt würden. Sie fordern eine Gleichbehandlung mit den Nachbarn, die Ähnliches vielleicht vor Jahren schon umgesetzt haben.
Das Gestaltungshandbuch soll später auf der Homepage der Stadt einsehbar sein, möglicherweise als Ausdruck zur Verfügung stehen oder in der Siedlung verteilt werden. Bei der Infoveranstaltung konnten die Bürger nach einer kurzen Einführung an vier Stellwänden verschiedene Themen eingehender diskutieren, was teilweise durchaus emotional ablief.
Essener Eyhof-Siedlung: Leitfaden soll Details zu Fenstern, Türen, Fassaden und Freiräumen enthalten
Mithilfe des Leitfadens soll nicht nur das derzeitige Gesicht der Siedlung gewahrt werden. Es werde auch angestrebt, dem von Architekt Josef Rings vor 100 Jahren gewollten Erscheinungsbild der Siedlung wieder näherzukommen. Das betreffe zum Beispiel Fassaden, Fenster und Türen, Loggien und Balkone, Farbigkeit und Begrünung. Bei der Erhaltungssatzung gehe es um den Siedlungsgrundriss, den historischen Wert und die Einmaligkeit der Eyhof-Siedlung, aber auch um die einzelnen Baukörper, um Substanz und Gestalt, die es zu sichern gelte.
Auf der anderen Seite sei klar, dass eine Stadt lebendig sei und man auf aktuelle Anforderungen, zum Beispiel beim Klimaschutz, eingehen müsse. „Eine Weiterentwicklung muss möglich sein, im Sinne von Lebensqualität und Wertsteigerung der Immobilie“, betonte Thorsten Schauz Ellsiepen, Geschäftsführer von Stadtguut.
Energetische Maßnahmen wie die Installation von Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen sollten so vorgenommen werden, dass sie das Erscheinungsbild der Siedlung möglichst wenig beeinträchtigen. Entsprechende Anlagen könnten auf der Rückseite oder zwischen den Häusern platziert werden. „Vorne wird man das eher streng, im Gartenbereich eher locker handhaben“, so der Vertreter von Stadtguut, der den Hauseigentümern eine ganzheitliche Energieberatung empfahl.
Energetische Sanierungen sind in der Essener Siedlung weiter möglich
Innendämmung sei erst einmal besser als Außendämmerung, erfuhren die Bürger. Wenn allerdings der Nachbar bereits eine zentimeterdicke Außendämmung angebracht habe, könne das auch für das angrenzende Haus sinnvoll sein, um die Fassaden wieder anzugleichen. Natürlich gehe es auch um die Effizienz der Dämmung, so Pauline Wieland von Stadtguut. Möglich seien weiterhin die Schaffung von barrierefreien Zugängen und zusätzlichem Wohnraum, zum Beispiel durch den Ausbau von Dachgeschossen.
Die Stadt will sich den jeweiligen Straßenzug genau anschauen, bevor im Einzelfall Umbauten genehmigt werden. Für die Bürger gab es gleich Beispiele: In der Siedlung seien Putzfassaden üblich, Klinkerfassaden hingegen eher nicht genehmigungsfähig. Bei der Fassadenbegrünung sei echter Wein sinnvoll, wilder Wein und Efeu könnten dagegen der Bausubstanz schaden. Ein Thema mit Konfliktpotenzial dürften neue Pkw-Stellplätze und E-Ladestationen sein – ein Problem, das es zur Entstehungszeit der Siedlung noch nicht gab.
Eines zeigte sich bei Informationsveranstaltung jedenfalls deutlich: Mit der Erhaltungssatzung sind in der Eyhof-Siedlung noch längst nicht alle Probleme gelöst, manche sogar erst entstanden.
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